Altersrenten
Wer in München wohnt oder arbeitet, der kann seine Altersrente beim KVR-Versicherungsamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter füllen alle Antragsformulare online aus und leiten diese unmittelbar an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch ist eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Es gibt folgende Altersrenten:
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für Frauen (wird nur Frauen gewährt, die vor dem 01.01.52 geboren sind)
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (wird nur Versicherten gewährt, die vor dem 01.01.1952 geboren sind).
Wollen Sie die Altersrente beantragen, dann empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Schwerbehindertenausweis und –bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
- Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld)
- Nachweis über Betriebsrenten
- Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen.
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Gebührenfrei
Fragen & Antworten
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Bei allen Renten gibt es Fristen, innerhalb derer sie beantragt werden müssen; so sollten Altersrenten rechtzeitig, also frühestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, beantragt werden.
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Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
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Öffnungszeiten
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