Lebensbescheinigung beantragen
Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem in der Regel einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen.
Beschreibung
Personen, die von einem ausländischen Rentenversicherungsträger eine Rente beziehen, werden von diesem einmal oder auch mehrmals im Jahr aufgefordert, eine sogenannte Lebensbescheinigung einzureichen. Die betroffenen Rentenempfänger*innen erhalten in der Regel ein Formular („Lebensbescheinigung“), das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und nach der amtlichen Bestätigung zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung erhalten Sie im Bürgerbüro und im Versicherungsamt München.
Sie bekommen von uns die Lebensbescheinigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir stellen auf ein neues Terminvereinbarungs-System um.
Bitte beachten Sie deshalb:
- Terminvereinbarungen bis zum 27. Oktober
- Terminvereinbarungen ab dem 28. Oktober
Voraussetzungen
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Formular („Lebensbescheinigung“) des ausländischen Rententrägers
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
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Landeshauptstadt München
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Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-44139
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Raum: 442 - 444
Nur nach Terminvereinbarung