Lebensbescheinigung
Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem in der Regel einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen.
Beschreibung
Personen, die von einem ausländischen Rentenversicherungsträger eine Rente beziehen, werden von diesem einmal oder auch mehrmals im Jahr aufgefordert, eine sogenannte Lebensbescheinigung einzureichen. Die betroffenen Rentenempfänger*innen erhalten in der Regel ein Formular („Lebensbescheinigung“), das ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und nach der amtlichen Bestätigung zurückgesandt werden muss. Diese amtliche Bestätigung erhalten Sie im Bürgerbüro und im Versicherungsamt München.
Sie bekommen von uns die Lebensbescheinigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Unterschied zwischen Bürgerbüro und Versicherungsamt
Die Lebensbescheinigung erhalten Sie sowohl im Bürgerbüro als auch im Versicherungsamt. Im Bürgerbüro wird nur die Bescheinigung ausgestellt. Im Versicherungsamt besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Beratung.
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Formular („Lebensbescheinigung“) des ausländischen Rententrägers
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
Termin
Internet
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Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-44139
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Raum: 442 - 444
Nur nach Terminvereinbarung