Widerspruch gegen die Rente
Wenn Sie Widerspruch gegen Bescheide Ihrer Rentenversicherung einlegen möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Beschreibung
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
- zum Rentenbescheid, einschließlich dessen Überprüfung
- zu möglichen Rechtsmitteln gegen Bescheide von Rentenversicherungsträgern
- zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide, einschließlich der Widerspruchsaufnahme
- zur Beantragung von Akteneinsicht
Gerne prüfen wir vorab den Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.
Voraussetzungen
- Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
- Zur Aufnahme des Widerspruchs ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da wir Ihre Unterschrift benötigen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Sozialversicherungsnummer
- Rentenbescheide oder andere Feststellungsbescheide
- Weitere Nachweise zur Begründung des Widerspruchs (soweit vorhanden)
- Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten und Widerspruch einlegen.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
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Fax: +49 89 233-44139
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