Umschreibung EU/EWR-Führerschein beantragen
Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, ist keine Umschreibung notwendig.
Umzuschreiben sind:
- befristete Führerscheine ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, wenn die Befristung abläuft oder bereits abgelaufen ist.
- befristete Führerscheine mit den Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, wenn die befristete Gültigkeit einer dieser Klassen abläuft.
Hinweise zur Aushändigung/ Abholung:
- Der ausländische Führerschein muss polizeilich auf Echtheit überprüft werden. Diese Überprüfung dauert zwei bis drei Wochen. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein abgeben.
- Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Dann können Sie den Führerschein persönlich mit Personalausweis oder Reisepass abholen.
- Ihren ausländischen Führerschein müssen Sie abgeben, wenn Sie den deutschen Kartenführerschein bekommen.
Sie können Ihre Fahrerlaubnis nur noch schriftlich beantragen. Dazu müssen Sie das Antragsformular Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Bei allen Fahrerlaubnis-Klassen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Umschreibung eines Führerscheins
- eine Kopie der Seite Ihres Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Nationpasses auf dem Ihr Name, Bild und Ausweisnummer ersichtlich sind.
- biometrisches Passfoto
- eine Kopie Ihres ausländischen Führerschein (Vor- und Rückseite).
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins. Fall Sie einen EU-/ EWR-Kartenführerschein besitzen, ist eine Übersetzung nur erforderlich, wenn dieser in griechischer oder kyrillischer Sprache ausgestellt ist.
- Übersetzungen bieten zum Beispiel Automobilclubs oder öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer an.
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines
Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt - Bestätigung über die erste Anmeldung in der BRD
Falls Ihre erste Anmeldung in der BRD in München erfolgt ist und Sie seither ständig hier wohnhaft waren, ist diese Bestätigung nicht erforderlich.
Bei C-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
Bei D-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Wenn die Gültigkeit nicht über das 50. Lebensjahr hinaus geht:
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich) - Wenn die Gültigkeit über Ihr 50. Lebensjahr hinaus geht:
Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/ Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa vier Wochen
Gebührenrahmen
- ohne Festsetzung einer Probezeit: 36,30 Euro
- mit Festsetzung einer Probezeit: 37,10 Euro
- bei Umschreibung befristeter Klassen: 43,90 Euro
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Fax: 089 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
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Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular