100 km/h-Plakette für zugelassene Anhänger

Sie können eine 100 km/h-Plakette für Anhänger beantragen, wenn die Eignung laut Zulassungsbescheinigung oder COC-Dokument nachgewiesen wird.

Beschreibung

Die Beantragung einer 100 km/h-Plakette ist möglich, wenn der Anhänger nach der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Geschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geeignet ist und sich ein entsprechender Vermerk im Certificate of Conformity (COC) oder im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet.

Zur Terminvereinbarung für die Zuteilung einer Tempo-100- Plakette für einen bereits zugelassenen Anhänger und für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: zulassung.ii42-leitung.kvr@muenchen.de

Bitte vereinbaren Sie keinen Termin über die Online-Terminvereinbarung der Zulassungsbehörde München.

Voraussetzungen

Enthält die Eintragung im COC (EG-Übereinstimmungserklärung) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I den Vermerk „bei Ausrüstung mit Stoßdämpfern…“, so ist zusätzlich eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder eine Rechnung erforderlich, aus der hervorgeht, dass der Anhänger mit Stoßdämpfern ausgestattet ist.

Alternativ kann die Bestätigung auch von einer Prüforganisation ausgestellt werden. Dazu muss der Anhänger jedoch bei der Prüforganisation vorgeführt werden.

Wichtiger Hinweis:Wird die Plakette in Verbindung mit der Zulassung des Anhängers und/oder einer technischen Änderung im Zusammenhang mit der Eignung für 100 km/h beantragt, ist keine gesonderte Terminvereinbarung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Beantragung einer Ersatzplakette muss die bisherige, beschädigte Plakette bei der Vorsprache vorgelegt werden.

Wenn der Antrag nicht in Verbindung mit der Zulassung des betreffenden Anhängers gestellt wird:

  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (Original) sowie Ausweis des*der Bevollmächtigten (Original) und Ausweis des*der Vollmachtgeber*in (Kopie).

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Dauer vom Antrag beziehungsweise Start der Leistung bis zum Erhalt des Leistungsprodukts. Hier können auch Informationen zu Fristen oder zum Bearbeitungsablauf hinterlegt werden.

Gebührenrahmen

5,30 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch) möglich.

Ähnliche Leistungen

Wunschkennzeichen

Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „M“ oder "MUC" auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)

Für bestimmte Elektrofahrzeuge können Sie ein sogenanntes E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen.

Kennzeichen-Nachstempelung

Wenn Ihre Kennzeichen oder Stempelplaketten beschädigt sind, können Sie die Plaketten auf Ihren Kennzeichenschildern neu stempeln lassen.

Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das am Ende mit einem „H“ gekennzeichnet ist.

Saisonkennzeichen beantragen

Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können für einen zuvor festgelegten Zeitraum im Jahr ein Saisonkennzeichen erhalten.

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen/ändern

Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.

Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen/ändern

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.

Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal 6 Tage.

Ausfuhrkennzeichen

Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

Wechselkennzeichen

Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.