Feuerwehrführerschein
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erhalten.
Beschreibung
Neben der bisherigen „kleinen“ Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen wurde eine „große“ Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen geschaffen.
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, können einen Antrag auf eine Fahrberechtigung stellen, die zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen (einschließlich Fahrzeugkombinationen) berechtigt.
Den betroffenen Organisationen ist es möglich, im Rahmen der bestehenden Strukturen – auch organisationsübergreifend – ihre ehrenamtlichen Angehörigen selbst zum Führen von diesen Einsatzfahrzeugen auszubilden und zu prüfen.
Die Fahrberechtigung gilt nur für die ehrenamtliche Aufgabenerfüllung der oben genannten Organisationen.
Voraussetzungen
- Zugehörigkeit zu einer der genannten Organisation(en)
- Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- Organisationsinterne Ausbildung und Prüfung
Rechtliche Grundlagen
Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ vom 23. Juni 2011 die Voraussetzungen für die „große“ Sonderfahrberechtigung geschaffen und die Länder ermächtigt, die nähere Ausgestaltung durch Rechtsverordnung vorzunehmen.
Von dieser Ermächtigung hat die Bayerische Staatsregierung mit Verordnung vom 19. Juli 2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt 2011, Seite 342) Gebrauch gemacht.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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