Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten

Sie haben eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen und dafür wurden Ihnen Punkte in Flensburg eingetragen? Hier finden Sie alle Informationen.

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit ein bis drei Punkten bewertet.

Ab einer gewissen Punktzahl muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen.

1. Stufe:

Wer vier bis fünf Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch ein Punkt abgebaut werden.

2. Stufe:

Bei einem Punktestand von sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden; in dieser Stufe kann dadurch allerdings kein Punkt abgebaut werden.

3. Stufe:

Bei acht Punkten oder mehr wird der Führerschein entzogen.

Wenn Sie Fragen zum weiteren Ablauf haben, können Sie sich schriftlich an uns wenden.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
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81373 München

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