Abholung von Führerscheinen
Sofern Ihr Führerschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.
Beschreibung
Sollte der Führerschein nicht innerhalb eines Jahres abgeholt werden, wird der Antrag eingestellt und der Führerschein vernichtet.
Wenn Sie dazu Fragen haben, dann können Sie uns über unser Kontaktformular und telefonisch erreichen oder online einen Termin vereinbaren.
Am 27. und 30. Dezember 2024 bleibt das Kreisverwaltungsreferat geschlossen. An diesen Tagen ist keine Abholung möglich.
Voraussetzungen
Ihr Führerschein liegt zur Abholung bereit. Bitte informieren Sie sich vor der Vereinbarung eines Termins über die Status-Abfrage, ob Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt.
Falls Sie den Führerschein mit 17 beantragt haben, ist die Abholung des Kartenführerscheins erst ab dem 18. Geburtstag, bei Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht frühestens einen Tag nach Ablauf der Sperrfrist möglich (sofern frühestens möglicher Abholtermin ein Samstag, Sonn- oder Feiertag ist, Abholung erst am darauf folgenden Werktag).
Benötigte Unterlagen
1. Personalausweis oder Reisepass der Antragsteller*in
2. Bisheriger Führerschein und/ oder gegebenenfalls vorläufiges Ersatzdokument
Bei Vollmacht:
Sie können für die Abholung des Führerscheins eine Person bevollmächtigen. Diese muss sich durch ihren eigenen Reisepass/ Personalausweis ausweisen und eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht von Ihnen vorlegen. Die unter 1. und 2. aufgeführten Unterlagen müssen zusätzlich mitgebracht werden.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Termin
Internet
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Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Nur nach Terminvereinbarung