Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Voraussetzungen
Für eine Anspruchseinbürgerung müssen in der Regel diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Aufenthaltsgenehmigung für den ständigen Aufenthalt in Deutschland. Befristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke. Schweizer und deren Familienangehörige brauchen eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Freizügigkeit.
- Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
- gesicherter Lebensunterhalt (in der Regel kein Bezug von öffentlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld II und Grundsicherung)
- Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
- grundsätzlich Verlust/Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Ermessenseinbürgerung
Bei bestimmten Personengruppen (beispielsweise Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) gelten abweichende Voraussetzungen (zum Beispiel kürzere Mindestaufenthaltszeiten). Zu näheren Einzelheiten beraten wir Sie gerne.
Benötigte Unterlagen
1. Quick-Check
Sie können zunächst über einen Quick-Check online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.Sollten nach dem durchgeführten Quick-Check noch Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Ihre Fragen gerne per Kontaktformular übermitteln.
2. Antragstellung
Im Falle eines positiven Ergebnisses beim Quick-Check, reichen Sie bitte den Antrag als Online-Antrag ein.
Falls Sie den Quick-Check nicht in Anspruch nehmen möchten, dauert das Verfahren länger. In diesem Fall informieren wir Sie im Rahmen eines telefonischen Beratungsgespräches individuell zu den einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens. Für das telefonische Beratungsgespräch müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Im Anschluss an ein telefonisches Beratungsgesprächs ist die Übersendung des Antrages mit den erforderlichen Unterlagen auch per Post möglich.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Erwachsene: 255 Euro
Miteinzubürgernde minderjährige Kinder: 51 Euro
Rechtliche Grundlagen
§§ 10-12 b Staatsangehörigkeitsgesetz
Fragen & Antworten
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse könne Sie mit folgermaßen nachweisen:
- "Zertifikat Deutsch" oder ein gleichwertiges Sprachdiplom
- vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
- Erwerb eines Mittelschulabschlusses oder eines gleichwertigen deutschen Schulabschlussesd)
- Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
- erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder einer deutschen Berufsausbildung
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können nachgewiesen werden durch:
- einen erfolgreichen Mittelschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem Lehrberuf
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politologie.
Sollten diese Nachweise nicht vorliegen, können die Kenntnisse auch durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Der Einbürgerungstest kann bei den Volkshochschulen abgelegt werden.
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