Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse.
Wenn Sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie beispielsweise als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind oder bei bestehenden Zweifeln an der deutschen Staatsangehörigkeit, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Dieser stellt gegenüber allen Behörden das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich fest.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft in der Regel, ob Sie oder Ihre Vorfahren zumindest seit 1950 immer als Deutsche behandelt wurden.
Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung nur für Personen zur Verfügung steht, die bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind oder den Besitz feststellen lassen wollen.
1. Das Beratungsgespräch
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser
an uns. In einem telefonischen Beratungsgespräch oder per E-Mail informieren wir Sie vorab gerne, wie die Prüfung der Staatsangehörigkeit abläuft und welche Unterlagen Sie dazu benötigen. Danach erhalten Sie das Antragsformular, eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen und eine Fallnummer.
2. Die Antragstellung
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und den Antrag ausgefüllt haben, übersenden Sie uns diese
per Post.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Staatsangehörigkeitsausweis: 51 Euro
Rechtliche Grundlagen
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
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