Niederlassungserlaubnis für Personen im Beamtenverhältnis
Sie sind seit drei Jahren verbeamtet und wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können.
Beamt*innen haben einen Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn sie seit drei Jahren in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen und einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzen.
Antragstellung und Termin
Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. In dem Dokument wird Ihnen die Antragstellung und die Erlaubnis/ Fortgeltung Ihres bisherigen Aufenthalts bestätigt. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet.
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass.
- Sie stehen seit drei Jahren in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und besitzen einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Sie sind ausreichend krankenversichert.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
- Sie haben keine Vorstrafen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
Nachweise über das Beamtenverhältnis:
- Urkunde über die Berufung in das Beamtenverhältnis bei einer deutschen Dienstherrin oder einem deutschen Dienstherrn
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
- Entgeltnachweise der letzten drei Monate
- Bestätigung über das Dienstverhältnis (Bitte verwenden Sie hierfür die Bestätigung über das Arbeitsverhältnis)
- Erklärung zum Lebensunterhalt
Nachweise über Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Betreuungsgeld, Unterhalt können ebenfalls beigefügt werden.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz:
- Nachweis über Art und Umfang der Versicherung
Bestätigung der Krankenversicherung, dass der Versicherungsschutz durchgehend bestanden hat und nicht zwischenzeitlich gekündigt wurde
Hinweise bei privat Versicherten:
- Der Krankenversicherungsschutz muss nach Art und Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
- Der Krankenversicherungsschutz darf keine Leistungsausschlüsse in größerem Umfang enthal-ten.
- Dem Versicherten darf im Krankheitsfall bei den versicherten Leistungen kein höherer Selbstbehalt als 300 Euro im Jahr abverlangt werden.
- Der Krankenversicherungsschutz darf keine Begrenzung der zu erstattenden Kosten im Krankheitsfall sowie keine Ablauf- oder Erlöschensklausel hinsichtlich eines bestimmten Lebensalters enthalten.
Nachweis über ausreichenden Wohnraum und die monatlichen Kosten:
- Erklärung über die häusliche Gemeinschaft
- Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe oder eine Wohnraumbescheinigung
- Bei Eigentumswohnungen: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld.
Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Ge-sellschaftsordnung in Deutschland:
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
Oder - Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss
Oder - Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1
Oder - sonstiger Sprachnachweis
Hinweis
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Fragen & Antworten
Ihre Niederlassungserlaubnis ist weiterhin auch dann gültig, wenn Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist und Sie bereits einen neuen Reisepass erhalten haben. Sie müssen hierfür Ihren alten und neuen Reisepass sowie Ihre Niederlassungserlaubnis vorzeigen (Passübertrag).
Ihr Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:
- Sie aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen, zum Beispiel:
- Schulbesuch im Ausland
- Arbeiten im Ausland
- Pflege eines Familienangehörigen im Ausland
- Heirat im Ausland
- Niederlassen im Ausland
- Sie ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder nach Deutschland ein).
Rechtliche Grundlagen
§ 19c Absatz 4 Aufenthaltsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
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