Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels
Bitte melden Sie sich persönlich bei Ihrer Ausländerbehörde, wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) verloren haben. Das gilt auch, wenn Sie den Verlust oder Diebstahl bereits bei einer Polizeidienststelle im In- oder Ausland gemeldet haben.
Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verloren haben müssen Sie die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, falls diese freigeschaltet ist. Die Sperrhotline erreichen Sie 24 Stunden am Tag unter Telefon 116 116 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Halten Sie dabei bitte Ihr Sperrkennwort bereit. Sie müssen zudem Ihre Ausländerbehörde über den Verlust informieren.
Elektronische Signatur sperren:
Wenn Sie den elektronischen Aufenthaltstitel auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie den Verlust sofort bei Ihrem Signaturanbieter melden und die Unterschriftsfunktion sperren lassen, um einen Missbrauch zu verhindern.
Bitte beachten Sie! Diese Sperrung erfolgt nicht automatisch mit Ihrer Meldung bei der Sperrhotline oder Ausländerbehörde.
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Adresse
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Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
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