Verlust oder Diebstahl eID-Karte
Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.
Beschreibung
Mit der Meldung über den Verlust/Diebstahl wird die Onlinefunktion der eID-Karte gesperrt. Ein Onlineeinsatz ist dann nicht mehr möglich bis zu einer erneuten Freischaltung bei Vorsprache im Bürgerbüro.
Wenn die verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro. Sie können dies schriftlich erledigen oder persönlich vorbeikommen.
Der Grund: Alle verlorenen oder gestohlenen ID-Karten werden in der Inpol-Sach-fahndung der Polizei ausgeschrieben. Das Bürgerbüro muss die Sachfahndung in Zusammenarbeit mit der Polizei löschen, sobald die eID-Karte wieder gefunden wurde.
Erfolgt dies nicht, kann die eID-Karte nicht weiter verwendet werden.
Sie müssen persönlich vorsprechen, um die eID-Funktion - nach Sperrung - wieder zu reaktivieren. Hierzu müssen Sie in einem der Bürgerbüros einen Termin vereinbaren.
- Wenn Sie in München Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie den Verlust/Diebstahl Ihrer eID-Karte beim Bürgerbüro melden. Dies können Sie schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei wird angeraten. Für den Besuch in unseren Bürgerbüros brauchen Sie einen Termin.
- Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) müssen Sie sofort über den Sperrnotruf sperren lassen (Rufnummer 116 116 rundum die Uhr erreichbar). Nur wenn die eID-Funktion gesperrt ist, lässt sich eine missbräuchliche Verwendung verhindern.
- Bitte informieren Sie das Bürgerbüro so schnell wie möglich. Wir können ebenfalls die Sperrung veranlassen.
- Falls Sie die elektronische Unterschriftsfunktion aktiviert haben, müssen Sie zusätzlich die elektronische Signatur (QES) sperren lassen. Dazu müssen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in München
Benötigte Unterlagen
- Nationales Identitätsdokument im Original (ID-Karte/Personalausweis, Reisepass)
- Evtl. Kopie der Verlust/Diebstahlsanzeige von der Polizei
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-28013
Adresse
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Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
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