Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

Beschreibung

Sie können auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Der Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Die Verzichtserklärung erfolgt formlos und muss durch die Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn Sie in einem aktiven Dienst- oder Amtsverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr stehen, solange Ihr Dienstverhältnis nicht beendet ist. Falls Sie ehrenamtlich tätig sind oder seit mindestens zehn Jahren im Ausland leben, kann der Verzicht immer genehmigt werden.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.

Voraussetzungen

  • Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit oder mehrerer anderer Staatsangehörigkeiten,
  • kein aktives Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat,
  • keine Wehrpflicht

Benötigte Unterlagen

  • deutsches Ausweisdokument
  • Nachweis über die anderen Staatsangehörigkeiten

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

etwa drei Monate

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

§ 26 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44890

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang 19A

Nur nach Terminvereinbarung

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