Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel
Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Beschreibung
Wir möchten für Notfälle jederzeit erreichbar sein.
Wenn es sich bei Ihrem Anliegen jedoch nicht um einen solchen handelt, müssen wir Sie beim Termin bitten, zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen. Wir bedauern, dass wir in diesem Fall an diesem Tag keine Sachbearbeitung vornehmen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Ressourcen effizient nutzen müssen, um in Notfällen schnell handeln zu können.
- Es werden nur nachgewiesene Notfälle bearbeitet.
- Es werden nur Fiktionsbescheinigungen, Duldungen oder Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt.
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
- Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)
Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.
Achtung
Ein Arbeitgeberwechsel oder die Aufnahme einer Beschäftigung sind kein Notfall. Nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.
Termin für den Notfall-Servicepoint buchen
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-27501
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A