Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs setzt voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und für die Dauer des Aufenthaltes ein ausreichender Krankenversicherungsschutz vorliegt.
Beschäftigungsmöglichkeit:
Eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Visumsverfahren
Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden. Beim Auswärtigen Amt bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.
Nach der Einreise
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Terminvereinbarung des Bürgerbüros. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen verlangt, als Nachweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.
Im Anschluss beantragen Sie die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde München, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist.
Visumsverfahren
In vielen Fällen brauchen Sie ein Visum, damit Sie einreisen dürfen.
Nach der Einreise
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Voraussetzungen
Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis?
Staatsangehörige von außerhalb der EU, mit Ausnahme der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG)
- Bei dem Sprachkurs muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln. Das heißt es muss ein täglicher Unterricht stattfinden mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
- Es muss sich um einen Deutschkurs handeln, Kurse in anderen Sprachen sind nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass oder Passersatz
- ein biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
- gültiges Visum zur Einreise zum „Besuch eines Sprachkurses“ sofern erforderlich
- Nachweis über Lebensunterhaltssicherung: Sperrkonto einer deutschen Bank über mindestens 10.332Euro/ eine Verpflichtungserklärung oder Bedarfsberechnung (im Einzelfall), etwa durch Kostenübernahmeerklärung, Stipendiumszusagen, förmliche Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto
- Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte) von einer gesetzlichen Krankenversicherung oder von einer Reisekrankenversicherung für die Dauer des Sprachkurses.
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 16b Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45460
Adresse
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80337 München
Lagehinweis: Eingang C
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