Reiseausweis für Flüchtlinge

Wenn Sie geflüchtet sind und einen Aufenthaltstitel besitzen, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis ausstellen.

Beschreibung

Der Reiseausweis für Flüchtlinge kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Der Reiseausweis für Flüchtlinge kann maximal für drei Jahre ausgestellt werden

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet.
  • Im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge steht die Formulierung „Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt“ oder „Asylberechtigung wird anerkannt“
  • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Ausstellung eines Reiseausweises
  • Aktuelles biometrisches Passfoto

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 bis 12 Wochen

Gebührenrahmen

  • 70 Euro (Erwachsene ab 24 Jahre)
  • 38 Euro (Personen unter 24 Jahre)
  • 14 Euro (Kinder bis 12 Jahre)

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Mit dem Reiseausweis für Flüchtlinge sind Auslandsreisen jederzeit möglich. Bitte beachten Sie die Visa- und Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes.

Nein, der Reiseausweis für Flüchtlinge berechtigt nicht zu Reisen in das Heimatland.

Rechtliche Grundlagen

§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthV

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
  • Mi. 07:30 - 15:30
  • Do. 07:30 - 15:30
  • Fr. 07:00 - 13:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45595

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:30 - 12:00
  • Di. 08:30 - 12:00
    14:00 - 18:00
  • Mi. geschlossen
  • Do. 08:30 - 15:00
  • Fr. 07:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

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