Bußgeld

Bei Verstößen gegen Vorschriften aus den Bereichen Gewerbe oder Sicherheit und Ordnung wird die Bußgeldstelle informiert und prüft ob ein Verfahren eingeleitet wird.

Die einzelnen Rechtsbereiche, für die das KVR zuständig ist, und die jeweiligen Ansprechpartner können Sie der Übersichtsliste Rechtsvorschriften und Ansprechpartner im KVR entnehmen. Um Verstöße im Bereich Verkehr kümmert sich im KVR nicht die Bußgeldstelle, sondern direkt die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ). Zu den Bußgeldstellen der anderen Referate finden Sie einen Link unter Informationen/ Formulare.

Bei geringfügigen Verstößen wird häufig zunächst ein Verwarnungsgeld erteilt. Wenn Sie das Verwarnungsgeld zu spät oder gar nicht zahlen oder bei der Zahlung unbemerkt ein Fehler passieren sollte (falscher Betrag, falsche Kontonummer), erhalten Sie nach ein paar Wochen meist automatisch einen Bußgeldbescheid.
Das Bußgeld ist wegen Gebühren und Auslagen um mindestens 28,50 Euro teurer als das  Verwarnungsgeld. Bei Verstößen, die nicht nur geringfügig sind, wird in der Regel sofort ein Bußgeld verhängt.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei der Bußgeldstelle des KVR einlegen. Den Einspruch können Sie per Brief, Fax,Telefon oder durch Vorsprechen in der Bußgeldstelle einlegen. Ein Einspruch mittels E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

Aktenzeichen oder Kassenzeichen der Verwarnung oder des Bußgeldbescheids

Bankverbindung:
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00

Dauer & Kosten

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle Gewerbewesen

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle Gewerbewesen

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-24905

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Vorsprache nur gegen Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Stundung oder Ratenzahlung von fälligen Zahlungen

Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter gewissen Umständen für städtische Forderungen eine Aufschiebung Ihrer Zahlung oder eine Zahlung in Raten beantragen.

Zahlungen und Mahnungen

Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.