Sühne- und Gütestelle
Die Sühne- und Gütestelle ist eine anerkannte Schlichtungsstelle. Sie führt außergerichtliche Schlichtungsverfahren durch.
Bei einer Schlichtung wird unter der Leitung eines erfahrenen, unparteiischen Schlichters gemeinsam eine Konfliktlösung erarbeitet, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Nach erfolgreicher Verhandlung wird ein Vergleich geschlossen, der für beide Seiten verbindlich ist und vollstreckt werden kann.
In bestimmten Fällen ist die außergerichtliche Streitschlichtung vorgeschrieben.
Es ist aber auch möglich, sich freiwillig, mit dem Einverständnis des Antragsgegners, für ein Schlichtungsverfahren zu entscheiden. Damit lassen sich Streitigkeiten oft schneller, unbürokratischer und günstiger beenden als vor Gericht.
Benötigte Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift der Beteiligten
- Schilderung der Streitsache (Tatort, Tatzeit, Tathergang)
- Vorschlag zum Ergebnis, das Sie erreichen möchten
Hinweis:
Sie (oder ein Bevollmächtigter) können den Antrag auch
in der Sühne- und Gütestelle mündlich vortragen, er wird
dann dort schriftlich für Sie festgehalten.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Sühneverfahren:
150 Euro (mit Verhandlung)
75 Euro (ohne Verhandlung)
Güteverfahren:
142,80 Euro (mit Verhandlung)
83,30 Euro (ohne Verhandlung)
Rechtliche Grundlagen
Strafgesetzbuch, Strafprozessordung, Verordnung über den Sühneversuch in Bayern, Bayerisches Schlichtungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Rechtsangelegenheiten
Recht. Sühne- und Gütestelle
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Ruppertstraße 19
80337 München
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