Messe, Markt, Ausstellung – Öffentlicher Straßengrund
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten und dafür Marktprivilegien beanspruchen will, braucht eine Festsetzung.
Beschreibung
Zu den sogenannten Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschluss- oder Feiertagsgesetz oder die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte.
Eine Festsetzung müssen Sie schriftlich beantragen.
Außerdem benötigen Sie für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrunds eine extra Veranstaltungsgenehmigung. Beachten Sie dazu die Informationen auf der Seite „Veranstaltungen im Freien auf öffentlichen Plätzen“.
Frist:
Die Anmeldung soll mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.
Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.
Zeitliche Begrenzung:
Die Veranstaltung darf maximal vier Wochen dauern.
Besondere Zuständigkeiten:
- Für die Münchner Wochenmärkte und das Magdalenenfest ist Ihr Ansprechpartner das Kommunalreferat.
- Für die Auer-Dulten und den Weihnachtsmarkt auf dem Marienplatz ist Ihr Ansprechpartner das Referat für Arbeit und Wirtschaft (Tourismusamt).
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formblatt zum Anmelden von Messen, Märkten, Ausstellungen (zum Download erhältlich)
- vollständig ausgefülltes Formblatt zur Genehmigung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (zum Download erhältlich)
- Überlassungsvereinbarung für die Veranstaltungsfläche
- Art und Wortlaut der öffentlichen Ausschreibung, mit der um die Ausstellerinnen und Aussteller geworben wird
- Vorläufiges Ausstellerverzeichnis (mindestens zwölf Teilnehmer – ohne Gastrostände – jeweils mit Name, Anschrift und Sortiment)
- Wortlaut der Teilnahmebedingungen
- Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit des Veranstalters: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei der Behörde)
- genauer Lageplan der Veranstaltung mit Darstellung aller Verkaufsstände, Bühnen, sonstigen Aufbauten, Flucht- und Rettungswege
- Angabe der Frontmeter der Verkaufseinrichtungen
Fragen & Antworten
Was versteht man unter einem Markt?
Eine gewerbliche Veranstaltung, die dem Verkauf von Waren (Spezialmarkt, Jahrmarkt) dient.
Was versteht man unter einer Messe?
Bei einer Messe wird das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, Großabnehmer oder Verbraucher ausgestellt und vertrieben.
Was versteht man unter einer Ausstellung?
Bei einer Ausstellung wird ein repräsentatives Angebot ausgestellt und vertrieben oder es wird zum Zweck der Absatzförderung über dieses Angebot informiert.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Straßen- und Wegegesetz
Straßenverkehrsordnung
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Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
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