Anmeldung für das Gymnasium
Wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 in die 5. Klasse eines öffentlichen Gymnasiums in München wechselt, müssen Sie es am 11. Mai 2026 an der Schule einschreiben.
Beschreibung
Einschreibung
An den Münchner Gymnasien findet die Einschreibung am 11. Mai 2026 von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr statt. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung vom 12. Mai bis 13. Mai und am 15. Mai 2026 (in der Regel vormittags) möglich.
Alle Informationen zu Schuleinschreibungen, Probeunterrichten und Elterninformationsabenden finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Ausbildungsrichtungen an Gymnasien
- Sprachliches und Humanistisches Gymnasium(SG, HG, SG.HG) Das (neu)sprachliche Gymnasium bietet mindestens drei Fremdsprachen. Es werden mindestens zwei lebende Fremdsprachen wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Italienisch und auch Spanisch unterrichtet. Teilweise wird an neusprachlichen Gymnasien auch Latein angeboten. Wenn sich ein Gymnasium als humanistisches Gymnasium (HG oder SG.HG) bezeichnet, werden 1. Fremdsprache Latein, als 2. Fremdsprache Englisch und als 3. Fremdsprache Altgriechisch unterrichtet.
- Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG) In einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder auch naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium liegt der Schwerpunkt auf den Naturwissenschaften Physik, Chemie und teilweise auch Biologie. Zusätzlich wird häufig Informatik als Unterrichtsfach angeboten. Daneben werden zwei Fremdsprachen unterrichtet - meistens Englisch mit Latein oder Französisch.
- Musisches Gymnasium (MuG) Neben Deutsch stehen die Fächer Musik und Kunst im Vordergrund. Musik ist in allen Jahrgangsstufen Vorrückungsfach. Unterrichtet wird als 1. Fremdsprache Latein, als 2. Fremdsprache Englisch.
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium (WWG, SWG) Am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium werden die Fächer Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsinformatik unterrichtet. Am Sozialwissenschaftlichen Gymnasium werden Sozialkunde und die Sozialpraktische Grundbildung als Schwerpunkte gesetzt. Daneben werden zwei Fremdsprachen unterrichtet - meistens Englisch mit Latein oder Französisch.
- Internationale Klassen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 Internationale Klassen wenden sich an Schüler*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Mit zusätzlichen Übungsstunden in Deutsch, Mathe und Englisch können die Schüler*innen Lücken schließen, um dann ab der 10. Klasse in den regulären Unterricht zu wechseln.
Hinweis zur Leistung
Sie haben keinen Anspruch darauf, in ein bestimmtes Gymnasium aufgenommen zu werden. Gibt es mehr Bewerbungen als Schulplätze vorhanden sind, bemüht sich die Schulleitung darum, eine entsprechende Schule zu finden. Sie können dabei natürlich auch eigene Wünsche äußern.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat im Schuljahr 2025/2026 erfolgreich die 4. Klasse einer Grundschule besucht und ist am 30. September 2026 noch 11 Jahre alt.
- Ihr Kind hat in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33.
- Wenn Ihr Kind nicht den notwendigen Durchschnitt oder noch keine Empfehlung für eine weiterführende Schule erhalten hat, kann es an einem Probeunterricht teilnehmen. Die Termine für den Probeunterricht für das Gymnasium sind aktuell geplant für den 19. Mai bis 21. Mai 2026. Dort muss Ihr Kind schriftliche Aufgaben in Deutsch und Mathematik erfüllen. Zudem wird die mündliche Leistung bewertet. Besteht Ihr Kind den Probeunterricht mit mindestens einer Note 4, kann es ins Gymnasium eintreten. Details erfahren Sie bei der Einschreibung direkt an der jeweiligen Schule. Ist Ihr Kind zum Termin krank (Attest von Amts- oder Schularzt erforderlich), kann es an einem Nachholtermin zum Ende der Sommerferien teilnehmen.
Benötigte Unterlagen
- der unterschriebene Ausdruck der Online-Voranmeldung im Elternportal oder der unterschriebene Aufnahmeantrag in die Jahrgangsstufe 5
- Personalausweis oder Reisepass der oder des Erziehungsberechtigten
- die unterschriebene Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
- gegebenenfalls die Anmeldung zur gebundenen, offenen oder rhythmisierten Ganztagsschule
- der Geburtsschein beziehungsweise die Geburtsurkunde des einzuschreibenden Kindes
- das mit den persönlichen Daten ausgefüllte Formular Nachweis Masernschutz sowie den Impfpass beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung
- gegebenenfalls Sorgerechts-Nachweis
- gegebenenfalls Vollmacht des Erziehungsberechtigten
Sie können die Unterlagen am Einschreibetag je nach Angebot der Schule (siehe Schulhomepage) als eingescannten E-Mail-Anhang, als Kopie per Post oder durch persönlichen Postkasteneinwurf an der Schule einreichen. Originale der eingereichten Kopien können dann später vorgezeigt werden.
Sie müssen das Übertrittszeugnis im Original einreichen. Sie können es per Post senden oder in den Briefkasten der Schule einwerfen.
Übertrittsberechtigte Schüler*innen an Mittel- oder Realschulen müssen das Zwischenzeugnis einreichen.
Erziehungsberechtigte, die ihr Kind persönlich an der Schule anmelden, bringen die oben genannten Unterlagen bitte zum Termin mit.
Fragen & Antworten
Ja. Für das Schuljahr stehen ausreichend Schulplätze zur Verfügung.
Alle Münchner Schüler*innen mit gymnasialer Eignung erhalten ein Platzangebot an einem Gymnasium im Stadtgebiet.
Eine vollständige Übersicht bietet die städtische Einschreibebroschüre (PDF).
Darin finden Sie Informationen zu:
- Standort der Schulen
- Ausbildungsprofil (zum Beispiel NTG oder humanistisches Profil)
- Ganztagsangeboten
- Besonderheiten der Schule
- Terminen der Informationsveranstaltungen
Nein. An einigen besonders nachgefragten Gymnasien gibt es erfahrungsgemäß mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze. Wie sich die Nachfrage in diesem Jahr konkret darstellt, lässt sich erst nach dem Einschreibetermin sagen. Die Situation kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Wir empfehlen den Familien grundsätzlich offen für verschiedene Gymnasien zu sein und sich nicht auf ein Gymnasium festzulegen.
Die Vergabe erfolgt durch die jeweilige Schulleitung.
Wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, gelten folgende Kriterien:
- Besuch bereits ein Geschwisterkind die Schule?
- Wie groß ist die Entfernung (Luftlinie) zwischen Wohnort und Schule?
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht nicht, zumal es bei den Gymnasien keine Sprengelbindung gibt.
In den vergangenen Jahren waren vor allem gefragt:
- innerstädtische Gymnasien
- Gymnasien mit naturwissenschaftlich-technologischem Profil (NTG)
In den vergangenen Jahren mussten
- Mädchengymnasien
- Gymnasien mit humanistischem Profil
nur selten Anmeldungen ablehnen. Hier war die Aufnahmequote in der Regel hoch.
Die Schulleitung wird die Erziehungsberechtigten in der Regel telefonisch informieren und ein Gymnasium mit freien Plätzen als Alternative mitteilen. Die Erziehungsberechtigten haben dann die Möglichkeit in einem gewissen Zeitfenster den Vorschlägen zu folgen oder selbst Alternativen zu suchen. In jedem Fall wird ein gymnasialer Schulplatz angeboten.
Nicht in allen Fällen.
Ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs besteht grundsätzlich nur, wenn Ihr Kind die nächstgelegene Schule besucht (im Umkreis von drei Kilometern).
Wird ein weiter entferntes Gymnasium gewählt, obwohl eine näher gelegene Schule einen Platz anbieten könnte, entfällt der Anspruch auf Kostenerstattung.
Wichtig:
Wird Ihr Kind an der nächstgelegenen Schule abgelehnt, ist mit diesem Ablehnungsbescheid eine Kostenübernahme für die anschließend gewählte Schule möglich. Grundlage hierfür ist die gesetzliche Regelung zur Kostenfreiheit des Schulwegs.
Zwei Stellen sind beteiligt:
Der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in München (Schulaufsicht) unterstützt bei der Verteilung der Schüler*innen.
Das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München ist für Bau und Betrieb der Schulgebäude verantwortlich.
Bei der sehr geringen Anzahl von Kindern, bei denen es mit der Hilfe der Schulleitungen nicht gelingt, einen Schulplatz zu finden, weist schließlich die Dienststelle des Ministerialbeauftragten einen Schulplatz zu.
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Referat für Bildung und Sport
Abt. 2 Gymnasien
Landeshauptstadt München
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
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Bayerstraße 28
80335 München
Fax: +49 89 233-83813
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Bayerstraße 28
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