Fahrtkostenerstattung Schulweg

Münchner Schüler*innen können für ihren Schulweg eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr beantragen.

Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich wird die Beförderung mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel (MVV) durchgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenfreie Zeitkarte für den Ausbildungstarif I oder II des MVV für die Ringe, die für die Fahrt zu der Schule notwendig sind.

Sie haben Ihre Fahrkarte verloren? In unserem Online-Fomular können Sie eine Verlustanzeige erstatten.

Voraussetzungen

Schüler*innen mit gewöhnlichen Aufenthalt in München können unter folgenden Voraussetzungen eine kostenlose MVV-Zeitkarte beantragen:

  • Jahrgangsstufen 1 - 4: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als zwei Kilometern und besuchen ihre Sprengelschule.
  • Jahrgangsstufen 5 - 10: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und besuchen ihre nächstgelegene Schule.
  • Ab Jahrgangsstufe 11: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und besuchen ihre nächstgelegene Schule. Die sogenannte Familienbelastungsgrenze wird nicht in Abzug gebracht, wenn die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt circa 7 Wochen.

Zum Schuljahresanfang kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen, da zu dieser Zeit erfahrungsgemäß viele Anträge gestellt werden.

Gebührenrahmen

kostenfrei

Fragen & Antworten

Die regelmäßige Bearbeitungszeit beträgt mindestens 7 Wochen. Wir erhalten gerade zum Beginn des Schuljahres eine große Zahl von Anträgen in sehr kurzer Zeit. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an schuelerbefoerderung.rbs@muenchen.de

Bitte sagen Sie uns in der E-Mail immer den Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum und die Schule. Dann finden wir Ihr Kind leichter.

Für die Klassen 1 bis 10 brauchen wir keine Unterlagen. 

Ab Klasse 11 müssen Sie uns noch Ihren Bescheid vom Jobcenter (SGB II) oder Ihren Bescheid von der Sozialhilfe (SGB XII) einreichen. Wenn Sie für drei oder mehr Kinder Kindergeld bekommen, müssen Sie den Kindergeldbescheid schicken. 

Schicken Sie die Unterlagen bitte per E-Mail an gv2-antragsunterlagen.rbs@muenchen.de. Bitte sagen Sie uns in der E-Mail immer den Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum und die Schule. Dann finden wir Ihr Kind leichter.

Sie können ein 365-Euro-Ticket kaufen. Hierbei können Sie auch jeden Monat 36,50 Euro bezahlen. Sie können das 365-Euro-Ticket wieder kündigen, wenn Sie von uns eine Bewilligung erhalten. Wir erstatten dann den monatlichen Betrag von 36,50 Euro. Sie müssen dazu Ihr Konto (IBAN) bitte auch im Antrag eintragen.

Achtung: Bei Ablehnung des Antrags werden die Kosten nicht erstattet.

Sie müssen uns keine Fahrkarte einreichen. Wir erstatten für jeden Monat den Betrag von 36,50 Euro. So viel kostet ein 365-Euro-Ticket mit monatlicher Zahlung.

Achtung: Bei Ablehnung des Antrags werden die Kosten nicht erstattet.

Sie erhalten den Bescheid per Post.

Die Fahrkarte kann in der Schule von ihrem Kind im Sekretariat abholt werden und ist  spätestens am letzten Schultag vor Beginn der Gültigkeit der Fahrkarte abholbereit.

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges

Telefon

Fax

Internet

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges

Neuhauser Straße 39
80331 München

Adresse

Neuhauser Straße 39
80331 München

Raum: 4. Stock

Öffnungszeiten

Donnerstag 14 - 17 Uhr
Darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung.

Derzeit geschlossen, bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns.

Barrierefreiheit & Anfahrt

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Förderung von Kindern im Vorschulalter

Wenn ihr Kind im Alter von 4 bis 7 Jahren ist und Sie es zu Hause auf die Schule vorbereiten wollen, können Sie das Förderprogramm HIPPY in Anspruch nehmen.

Schulsprengel – Gastschulantrag

Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Bei zwingenden, persönlichen Gründen können Sie davon eine Ausnahme beantragen.

Reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung

Wenn Ihr Kind im September in die Schule kommen soll, muss es zuvor an der reformierten Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung (rSEU) teilnehmen.

Anmeldung für die Grundschule

Wenn Ihr Kind bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, müssen Sie es am 15. März 2023 an der zuständigen Grundschule zur Einschulung anmelden.