Fahrtkostenerstattung Schulweg
Sie können online eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten beantragen, den Verlust einer Zeitkarte melden oder bei einem Umzug Ihre Daten ändern.
Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich wird die Beförderung mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel (MVV) durchgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenfreie Zeitkarte für den Ausbildungstarif I oder II des MVV für die Ringe, die für die Fahrt zu der Schule notwendig sind.
Alle Zeitkarten für Schüler*innen mit dem Gültigkeitsdatum 12. September 2022 können den gesamten September kostenfrei genutzt werden.
Voraussetzungen
Schüler*innen mit gewöhnlichen Aufenthalt in München können unter folgenden Voraussetzungen eine kostenlose MVV-Zeitkarte beantragen:
- Jahrgangsstufen 1 - 4: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als zwei Kilometern und besuchen ihre Sprengelschule.
- Jahrgangsstufen 5 - 10: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und besuchen ihre nächstgelegene Schule.
- Ab Jahrgangsstufe 11: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und besuchen ihre nächstgelegene Schule. Die sogenannte Familienbelastungsgrenze wird nicht in Abzug gebracht, wenn die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG)
- Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV)
Referat für Bildung und Sport
Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges
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Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges
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