Fahrtkostenerstattung Schulweg
Münchner Schüler*innen können für ihren Schulweg eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr beantragen.
Die Schülerbeförderung in Bayern ist gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich wird die Beförderung mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel (MVV) durchgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenfreie Zeitkarte für den Ausbildungstarif I oder II des MVV für die Ringe, die für die Fahrt zu der Schule notwendig sind.
Sie haben Ihre Fahrkarte verloren? In unserem Online-Fomular können Sie eine Verlustanzeige erstatten.
Voraussetzungen
Schüler*innen mit gewöhnlichen Aufenthalt in München können unter folgenden Voraussetzungen eine kostenlose MVV-Zeitkarte beantragen:
- Jahrgangsstufen 1 - 4: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als zwei Kilometern und besuchen ihre Sprengelschule.
- Jahrgangsstufen 5 - 10: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und besuchen ihre nächstgelegene Schule.
- Ab Jahrgangsstufe 11: Die Schüler*innen haben einen Schulweg von mehr als drei Kilometern und besuchen ihre nächstgelegene Schule. Die sogenannte Familienbelastungsgrenze wird nicht in Abzug gebracht, wenn die Erziehungsberechtigten für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt circa 7 Wochen.
Zum Schuljahresanfang kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen, da zu dieser Zeit erfahrungsgemäß viele Anträge gestellt werden.
Gebührenrahmen
Fragen & Antworten
Die regelmäßige Bearbeitungszeit beträgt mindestens 7 Wochen. Wir erhalten gerade zum Beginn des Schuljahres eine große Zahl von Anträgen in sehr kurzer Zeit. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an schuelerbefoerderung.rbs@muenchen.de
Bitte sagen Sie uns in der E-Mail immer den Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum und die Schule. Dann finden wir Ihr Kind leichter.
Für die Klassen 1 bis 10 brauchen wir keine Unterlagen.
Ab Klasse 11 müssen Sie uns noch Ihren Bescheid vom Jobcenter (SGB II) oder Ihren Bescheid von der Sozialhilfe (SGB XII) einreichen. Wenn Sie für drei oder mehr Kinder Kindergeld bekommen, müssen Sie den Kindergeldbescheid schicken.
Schicken Sie die Unterlagen bitte per E-Mail an gv2-antragsunterlagen.rbs@muenchen.de. Bitte sagen Sie uns in der E-Mail immer den Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum und die Schule. Dann finden wir Ihr Kind leichter.
Sie können ein 365-Euro-Ticket kaufen. Hierbei können Sie auch jeden Monat 36,50 Euro bezahlen. Sie können das 365-Euro-Ticket wieder kündigen, wenn Sie von uns eine Bewilligung erhalten. Wir erstatten dann den monatlichen Betrag von 36,50 Euro. Sie müssen dazu Ihr Konto (IBAN) bitte auch im Antrag eintragen.
Achtung: Bei Ablehnung des Antrags werden die Kosten nicht erstattet.
Sie müssen uns keine Fahrkarte einreichen. Wir erstatten für jeden Monat den Betrag von 36,50 Euro. So viel kostet ein 365-Euro-Ticket mit monatlicher Zahlung.
Achtung: Bei Ablehnung des Antrags werden die Kosten nicht erstattet.
Sie erhalten den Bescheid per Post.
Die Fahrkarte kann in der Schule von ihrem Kind im Sekretariat abholt werden und ist spätestens am letzten Schultag vor Beginn der Gültigkeit der Fahrkarte abholbereit.
Referat für Bildung und Sport
Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges
Telefon
Fax
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Gast- und Vertragsschulwesen, Kostenfreiheit des Schulweges
Neuhauser Straße 39
80331 München
Adresse
Neuhauser Straße 39
80331 München
Raum: 4. Stock
Öffnungszeiten
Donnerstag 14 - 17 Uhr
Darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung.
Derzeit geschlossen, bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns.