Patientenberatungsstellen

Patientenbeauftragte der Landeshauptstadt München

Beschreibung

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen und Schwierigkeiten von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Schwerpunktthema

  • Allgemeine Beschwerde (Kommunikations- / Umgangsprobleme)

Patientenbeauftragte der Landeshauptstadt München

Petra Schweiger

Post

Patientenbeauftragte der Landeshauptstadt München

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47505

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Medikamentenhilfe

Münchner Apotheken haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente an bedürftige Münchner*innen vergünstigt abzugeben.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Beratung durch die Patientenbeauftragte

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.