Grabnutzungsrecht im Urnen-Friedhof erwerben

Ein Grabnutzungsrecht für eine Urnen-Grabstätte im Friedhof am Krematorium können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder bereits zu Lebzeiten erwerben.

Beschreibung

Auf dem Urnen-Friedhof des Krematoriums können alle ein Grab erwerben, unabhängig vom Wohnsitz oder sonstigen Voraussetzungen. In dem Friedhof besteht freie Grabwahl, sofern zum betreffenden Zeitpunkt in der jeweiligen Grabart ein entsprechendes Grab frei ist.

Es gibt ein vielfältiges Angebot an Grabarten und Gräbern für eine Urnenbestattung. Bei Erwerb eines Grabnutzungsrechts wird eine Graburkunde ausgestellt.
Die Ruhezeit beträgt zehn Jahre. Für Kinder gibt es abweichende Ruhezeiten.

Die Mitarbeiter'innen vor Ort beraten gerne und zeigen die in Frage kommenden Grabstätten. Für ein solches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
 

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Ein bis zwei Stunden

Gebührenrahmen

21 bis 1200 Euro pro Jahr
bei aktuellem Sterbefall mindestens für die Dauer der Ruhezeiten

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 17 Friedhofssatzung, § 4 Friedhofsgebührensatzung

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Krematorium

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Krematorium

Damenstiftstraße 8
80331 München

Fax: +49 89 23199170

Adresse

Sankt-Martin-Straße 41
81541 München

Montag - Freitag  8.00 – 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag  13.00 – 15.00 Uhr
 

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Ein Grabnutzungsrecht für ein Grab können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder auch zu Lebzeiten im Vorkauf erwerben.