Gewerbliche Abfallsammlungen und -beförderungen

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu grundsätzlich eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis.

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig gefährliche Abfälle sammeln oder befördern möchte, benötigt hierzu grundsätzlich eine abfallrechtliche Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Hiervon zu unterscheiden ist der noch bis 31.05.2014 erlaubnis- bzw. anzeigefreie sogenannte „Werksverkehr“, d.h. jede Sammlung oder Beförderung von Abfällen aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit wie der Eigentransport von Produktionsabfällen.

Die Behörde überprüft in erster Linie die Zuverlässigkeit und die Fachkunde des Antragstellers oder der Antragstellerin bzw. des Anzeigenden oder der Anzeigenden und der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen.

Hinweis: Gewerbsmäßige Sammler und Beförderer sind entsprechend § 55 Abs. 1 KrWG verpflichtet in Ausübung der Tätigkeiten auf öffentlichen Straßen sog. A-Schilder an den Fahrzeugen anzubringen. Diese müssen den Anforderungen des § 10 Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) genügen.

Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend ein tel. oder persönliches Beratungsgespräch.

Benötigte Unterlagen

Aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage werden die Antragsformulare derzeit überarbeitet. Antragssteller*innen können sich telefonisch oder schriftlich an das Referat für Klima- und Umweltschutz wenden.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

50,- bis 5.000,- €; je nach Umfang der beantragten Genehmigung

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 53 bzw. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Abfallanzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Team Sondermüllüberwachung, Gewerbeabfallverordnung

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47690

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Nach tel. Vereinbarung

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