Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet, hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Beschreibung

Ambulante Pflegedienste müssen im Stadtgebiet München unter Angabe des Namens und Anschrift sowie gegebenenfalls mit Name und Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt (im Stadtgebiet München: Gesundheitsreferat, Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) angezeigt werden.

Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Meldebogen (Der Meldebogen wird automatisch erstellt, wenn Sie unser Online-Formular zur Anmeldung nutzen. Wenn Sie das Online-Formular nicht nutzen, fordern Sie den Meldebogen bitte bei uns an. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.)
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Erlaubnisurkunde (Altenpfleger*in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann und so weiter)

    oder

    Formblatt "Beschreibung der beruflichen Ausbildung" (siehe Formulare / Downloads), falls SIe selbst keine Erlaubnisurkunde besitzen
  • Angabe der Pflegedienstkeitung mit Vorlage der Erlaubnisurkunde
  • Bestätigung Einsichtnahme in Unterlagen Mitarbeiter*innen (siehe Formulare / Downloads)

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen


Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Für eine Anmeldebestätigung werden 18 Euro berechnet.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Art. 16 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) - Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege


Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-12747848

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Raum: 2041

E-Mail-Adresse: meldestelle-medizinalwesen.gsr@muenchen.de

Der Parteiverkehr wird ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.

Ähnliche Leistungen

Investitionsförderung ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst können Sie entsprechend der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionsförderung erhalten.

Förderung einer Hausinternen Tagesbetreuung

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie entsprechend der Leitlinien einen Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft für Hausinterne Tagesbetreuung erhalten.

Anschubfinanzierung ambulante innovative Pflegeangebote

Projekte für Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und innovative Versorgungsformen werden in der Aufbauphase finanziell unterstützt.

Pflegeüberleitung

Die Pflegeüberleitung unterstützt Menschen beim Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung.

Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege

Die Investitionsförderung für Anträge ab Januar 2025 ist ausgesetzt.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (ambulante und teilstationäre Pflege)

Als ambulante oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Investitionsförderung für teilstationäre Pflege

Aussetzung der Investitionsförderung für Anträge ab Januar 2025

Förderung zur Interkulturellen Öffnung in der Altenhilfe

Als Einrichtung der Offenen Altenhilfe können Sie eine Förderung für Fortbildungen und Workshops zur interkulturellen Öffnung (IKÖ) erhalten.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (vollstationäre Pflege)

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen sowie für die Personalentwicklung erhalten.