Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet, hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste müssen im Stadtgebiet München unter Angabe des Namens und Anschrift sowie gegebenenfalls mit Name und Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt (im Stadtgebiet München: Gesundheitsreferat, Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) angezeigt werden.
Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Meldebogen (Der Meldebogen wird automatisch erstellt, wenn Sie unser Online-Formular zur Anmeldung nutzen. Wenn Sie das Online-Formular nicht nutzen, fordern Sie den Meldebogen bitte bei uns an. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.)
- Gültiges Ausweisdokument
- Erlaubnisurkunde (Altenpfleger*in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann und so weiter)
oder
Formblatt "Beschreibung der beruflichen Ausbildung" (siehe Formulare / Downloads), falls SIe selbst keine Erlaubnisurkunde besitzen - Angabe der Pflegedienstkeitung mit Vorlage der Erlaubnisurkunde
- Bestätigung Einsichtnahme in Unterlagen Mitarbeiter*innen (siehe Formulare / Downloads)
Rechtliche Grundlagen
Art. 16 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) - Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen
Internet
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Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
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Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-12747848
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Raum: 2041
E-Mail-Adresse: meldestelle-medizinalwesen.gsr@muenchen.de
Der Parteiverkehr wird ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.