Amtsärztliche Untersuchung – Vorbereitungsdienst (Lehramt)
Lehramtsanwärter*innen dürfen ihren Vorbereitungsdienst nur antreten, wenn vorab eine amtsärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durchgeführt wurde.
Beschreibung
Lehramtsanwärter*innen dürfen ihren Vorbereitungsdienst nur dann antreten, wenn vorab eine amtsärztliche Untersuchung zur Frage der gesundheitlichen Eignung für den Vorbereitungsdienst und das Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie unter Umständen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit durchgeführt wurde.
Hinweise:
- Wir bitten um eine Online-Terminvereinbarung
- Bitte legen sie dem Antrag folgenden Unterlagen bei:
- Fragebogen, bitte geben Sie dort unbedingt ihre Telefonnummer, Handynummer und Emailadresse an
- Beurteilungsgrundlage
- Anschreiben des zuständigen Ministeriums
- Bei Problemen ist eine Terminvereinbarung ausnahmsweise auch schriftlich oder per Email möglich.
- Von telefonischen Anfragen zur Terminvergabe bitten wir abzusehen.
Die Gesundheitszeugnisse für den Vorbereitungsdienst Lehramt werden nach Fertigstellung ausschließlich den Bewerber*innen übermittelt, so dass die Weitergabe an die auftraggebende Stelle in deren Verantwortung liegt.
Voraussetzungen
Eine Terminvergabe erfolgt nur bei Vorliegen aller Unterlagen!
Benötigte Unterlagen
Zur Anmeldung:
- Schreiben des zuständigen Ministeriums, aus dem die Notwendigkeit der amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht
- ausgefüllter Fragebogen
- ausgefüllte Beurteilungsgrundlage
Zur Untersuchung:
- Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
- falls vorhanden: ärztliche Unterlagen und Befunde, Krankenhausberichte usw.
- Nachweis der Masernimmunität (Impfausweis, ärztliche Bescheinigung)
Fragen & Antworten
Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Rechtliche Grundlagen
Beamtengesetzgebungen
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66809
Adresse
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Raum: 330/331
Öffnungszeiten
-
Mo.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Mi.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 07:45 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Bitte beachten Sie, dass die Abteilung Ärztliche Gutachten an folgenden Tagen geschlossen ist:
- 24. bis 26. Dezember 2024
- 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025
- 6. Januar 2025
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.