Einweisung psychisch kranker Personen
Psychisch kranke Personen können unter besonderen Voraussetzungen gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Unterbringungen durch die Landeshauptstadt München erfolgen in der Funktion als Sicherheitsbehörde.
Nachdem Freiheitsentziehungen verfassungsrechtlich der richterlichen Entscheidung obliegen, haben behördliche Unterbringungen nur bis 12 Uhr des auf die Unterbringung folgenden Tages Bestand.
Voraussetzungen
Bei der psychisch kranken Personen müssen konkrete Anhaltspunkte für eine fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer Personen oder eine erhebliche Selbstgefährdung bestehen.
Es wird geprüft, inwieweit Handlungsmöglichkeiten bestehen, um einerseits psychisch auffälligen Personen die erforderliche Hilfe zukommen zu lassen und andererseits die hierbei möglicherweise entstehenden Beeinträchtigungen und Gefahren für die Allgemeinheit auf ein vertretbares und zumutbares Maß zu reduzieren. Nur bei konkreten erheblichen Gefahrenlagen lassen sich Unterbringungsmaßnahmen (= Freiheitsentziehungen) rechtfertigen.
Benötigte Unterlagen
Bei telefonischer Kontaktaufnahme werden Name und Rückrufnummer (tagsüber) der oder des Mitteiler*in und möglichst genaue Angaben zu den Auffälligkeiten und Beobachtungen benötigt.
Anonyme Mitteilungen werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
Fragen & Antworten
Nein, anonyme Mitteilungen werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
Ja, bei persönlicher Vorsprache wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen.
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
							
							Gesundheitsreferat
							
								
									
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
SG Psychisch Kranke-Vollzugshilfe-Betäubungsmittel
							
						
					Internet
Telefon
Post
	                
	                   	Landeshauptstadt München
	                
	                   	Gesundheitsreferat
	                
	                   	Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
SG Psychisch Kranke-Vollzugshilfe-Betäubungsmittel
	                
	                
	                      
	                     Schwanthalerstraße 69
 
	                      
	                     80336 München 
	                
Fax: +49 89 233-66850
Adresse
	            	
                    Schwanthalerstraße 69
                    80336 München
                    
                    
Bei persönlicher Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.