Psychisch kranke Personen einweisen
Psychisch kranke Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer Personen oder eine erhebliche Selbstgefährdung bestehen, können gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Psychisch kranke Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer Personen oder eine erhebliche Selbstgefährdung (Gesundheitsgefährdung, Suizidalität) bestehen, können gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Dabei wird geprüft, inwieweit Handlungsmöglichkeiten bestehen, um einerseits psychisch auffälligen Personen die erforderliche Hilfe zukommen zu lassen und andererseits die hierbei möglicherweise entstehenden Beeinträchtigungen und Gefahren für die Allgemeinheit auf ein vertretbares und zumutbares Maß zu reduzieren. Nur bei konkreten erheblichen Gefahrenlagen lassen sich Unterbringungsmaßnahmen (= Freiheitsentziehungen) rechtfertigen.
Unterbringungen durch die Landeshauptstadt München erfolgen in der Funktion als Sicherheitsbehörde.
Nachdem Freiheitsentziehungen verfassungsrechtlich der richterlichen Entscheidung obliegen, haben behördliche Unterbringungen nur bis 12 Uhr des auf die Unterbringung folgenden Tages Bestand.
Benötigte Unterlagen
Grundsätzlich können ausschließlich schriftliche Mitteilungen bearbeitet werden.
Bei telefonischer Kontaktaufnahme werden Name und Rückrufnummer (tagsüber) der oder des Mitteiler*in und möglichst genaue Angaben zu den Auffälligkeiten und Beobachtungen benötigt.
Anonyme Mitteilungen werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
gebührenfrei
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
Fragen & Antworten
Werden anonyme Mitteilungen bearbeitet?
Nein, anonyme Mitteilungen werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
Wird ein persönlicher Termin benötigt?
Ja, bei persönlicher Vorsprache wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen.
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
SG Psychisch Kranke-Vollzugshilfe-Betäubungsmittel
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Öffnungszeiten
Bei persönlicher Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.