Beschreibung

Der Friedhof Pasing entstand im Jahr 1903. Die damals fünftgrößte Stadt Oberbayerns, Pasing, wurde 1938 nach München eingemeindet.

Im Jahr 2006 wurden die Friedhofsgebäude grundlegend saniert. Für die Maßnahme wurde der Friedhof Pasing mit dem Fassadenpreis der Landeshauptstadt München ausgezeichnet. Markant ist der kirchenähnliche Glockenturm auf der Trauerhalle. Der Friedhof Pasing ist ein ausgesprochen grüner Friedhof mit einem alten Baumbestand. Hecken und alte Friedhofsmauern strukturieren das Gelände.

Im Friedhof Pasing gibt es etwa 6.500 Grabstätten. Das Friedhofsgelände umfasst eine Fläche von 7,44 Hektar.

Der Friedhof Pasing ist nicht ständig besetzt und wird durch den Friedhof Obermenzing verwaltet.

Fläche

7.4 Hektar

Grabplätze

6.500 Plätze

Grabarten

  • Erdgräber
  • Urnengräber
  • Urnennischen
  • Grüfte und Mausoleen

Ruhezeit

10 Jahre

Grabkosten

Die Kosten für den Grabplatz richten sich entsprechend der Friedhofsgebührensatzung nach der Art und Lage des Grabes. Für eine Grabstätte in besonders gestalteten Friedhofsteilen (Forum und Hauptwege) sowie für gestalterisch hervorgehobene Urnennischen erhöht sich die Grabnutzungsgebühr um 50 Prozent. Auf dem Friedhof Pasing gibt es folgende Grabstätten:

  • Erdgrab in erster Reihe
  • Erdgrab in zweiter oder folgenden Reihen
  • Heckengrab
  • Mauergrab
  • Anlagengrab
  • Urnenerdgrab in erster Reihe
  • Urnenerdgrab in zweiter oder folgenden Reihen
  • Urnen-Heckengrab
  • Urnen-Anlagengrab
  • Urnennischen
  • Grüfte und Mausoleen

Service

  • Leihstation für Handwagen
  • Fahrservice für Senior*innen
  • Leihrollstühle

Friedhofstyp

  • Stadtteilfriedhof

Bildergalerie

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Friedhof Pasing

Post

Fax: +49 89 89146559-29

Adresse

Lampertstraße 1
81241 München

 

Zugang zum Friedhof:
  • November bis Februar: 8 bis 17 Uhr
  • März: 8 bis 18 Uhr
  • April bis August: 8 bis 20 Uhr
  • September bis Oktober: 8 bis 19 Uhr
Servicezeiten der zuständigen Verwaltung im Friedhof Obermenzing:
  • Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

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Verzicht auf Grabnutzungsrechte

Wenn die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, können Sie Grabnutzungsrechte aufgeben.

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Ein Grabnutzungsrecht für eine Urnen-Grabstätte im Friedhof am Krematorium können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder bereits zu Lebzeiten erwerben.

Grabnutzungsrecht verlängern

Wenn Sie ein Grabnutzungsrechts verlängern wollen, fallen Gebühren an.

Grabnutzungsrecht übertragen

Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.