Förderung von Stecker-Solar-Geräten (FKG)

Wenn Sie die Anschaffung eines Stecker-Solar-Geräts planen, können Sie eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Gefördert wird der Kauf und die anschließende Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten (auch Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug&Play Anlagen) bis zu einer Leistung von 800 Wp je Wohneinheit.

Der Fördersatz beträgt 0,40 € je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten.

Voraussetzungen

Alle verbindlichen Informationen sind in der Richtlinie zu finden. Hier das Wichtigste in Kürze:

Im FKG gilt:

  • Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich.
  • Die antragstellende Person ist Investitionskostenträger*in. Das heißt, dass alle Aufträge, Rechnungen, o.ä. auf die antragstellende Person ausgestellt sein und von deren*dessen Bankkonto bezahlt werden müssen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf das Bankkonto der antragstellenden Person.
  • Für die Antragstellung gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag“.
    Es darf noch kein Auftrag für die Maßnahme vergeben worden sein. Ein erteilter Auftrag an
    eine ausführende Firma oder ein Kaufbeleg vor Antragstellung, verhindert eine FKG-Förderung!
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die im Stadtgebiet München ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz haben. Die antragstellende Person muss den Wohnsitz in der Wohneinheit haben, in der das Gerät installiert und an das Hausnetz angeschlossen wird.
  • Der Antrag ist ausschließlich online im städtischen Förderportal zu stellen.

Benötigte Unterlagen

Bei Antragstellung sind keine Unterlagen erforderlich.

Soll die Antragstellung durch eine bevollmächtige Person in Vertretung der antragstellenden Person erfolgen, so ist das Formblatt „Vollmacht bevollmächtigte Person “ einzureichen.

NachInbetriebnahme des Gerätsist der Verwendungsnachweis im Förderportal zu erstellen und die erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochzuladen.

  • Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Rechnung(en) des gesamten Stecker-Solar-Geräts (einschließlich aller relevanten Komponenten/Bestandteile: Modul(e), Wechselrichter etc.)
  • Ausgefülltes Formblatt „Selbsterklärung zum Antragspunkt 5.4 Stecker-Solar-Geräte “.
  • Für München-Pass-Inhaber*innen: Kopie des gültigen München-Passes

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Nach Antragstellung und Bestätigung der Mittelreservierung kann das Gerät gekauft und installiert werden. Innerhalb einer Frist von 1 Jahr muss das Gerät in Betrieb genommen worden sein und die Unterlagen (Verwendungsnachweis) hochgeladen werden. Eine Verlängerung der Laufzeit des Antrags ist nicht möglich. Bei gemeinsamer Beantragung der Maßnahme „Stecker-Solar-Geräte“ mit der Maßnahme „Photovoltaikanlagen“ gilt eine Frist von 3 Jahren.

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der Verwendungsverweise bearbeitet. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass noch Unterlagen fehlen oder Anforderungen nicht eingehalten sind, gibt es die Möglichkeit zur Nachbesserung. In diesem Fall erhält die antragstellende Person über das Förderportal eine Nachricht mit der Aufforderung, die notwendigen Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist vollständig einzureichen.Wenn die Prüfung eines Antrags abgeschlossen ist, wird ein Bescheid erstellt.Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt 6 - 10 Wochen nach Erhalt des Förderbescheids.

Gebührenrahmen

keine

Fragen & Antworten

Stecker-Solargeräte (auch Balkonkraftwerk oder Mini-PV) sind kleine PV-Anlagen, die Sonnenlicht in Strom umwandeln und von Laien installiert werden dürfen. Einfach PV-Module aufstellen, mit dem Wechselrichter verbinden, Stecker in die Steckdose und sofort kann Sonnenenergie für den Haushalt genutzt werden. Für die Montage von Balkonkraftwerken an Brüstung oder Fassade benötigen Mieter*innen die Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin, während Wohnungseigentümer*innen die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen müssen. Der Betreiber muss die Anmeldungen beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister vornehmen.

Die Antragsberechtigung gilt für Privatpersonen, die im Stadtgebiet München Ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz haben.

Die antragstellende Person muss den Wohnsitz in der Wohneinheit haben, in der das Gerät installiert und an das Hausnetz angeschlossen wird.

Zu den Investitionskosten zählen der Anschaffungspreis des Geräts und die Kosten für Installation und Befestigung. In Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung der Person, welche die Fördermittel empfängt, gelten die Brutto- oder Nettokosten. Wenn auf der Rechnung MwSt. ausgewiesen ist, zählt sie zu den anrechenbaren Kosten.

  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS: https://www.pvplug.de/standard/) erfüllt ist, siehe FKG-Richtlinie Seite 50-51. Als Nachweis ist das unterschriebene Formular "Selbsterklärung zum Antragspunkt 5.4 Stecker-Solar-Geräte" einzureichen. Dort haben Sie bei der Frage nach dem Sicherheitsstandard zwei Möglichkeiten zu antworten bzw. anzukreuzen:

- Das Gerät ist in der Marktübersicht der DGS „grün“ gelistet: https://www.pvplug.de/marktuebersicht/ oder:

- Ich habe geprüft oder von einem Fachbetrieb prüfen lassen, dass jede Anforderung dieses Sicherheitsstandards erfüllt ist.

  • Auf der Marktübersicht der DGS gibt es nur eine überschaubare Menge an "grünen" Produkten. Es ist keine zwingende Voraussetzung für die Förderung, dass das Balkonkraftwerk auf der Marktübersicht der DGS grün gelistet ist. Sie haben auch die Möglichkeit: selbst zu prüfen oder einen Fachbetrieb draufschauen zu lassen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie uns, dass Sie das gemacht haben.

Nein, eine Einwilligung des Vermieters oder der WEG brauchen wir von Ihnen nicht.