Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.
Beschreibung
Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Sie als Deutsche*r einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse.
Als Ausländer*in erhalten Sie auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
In den jeweiligen Anträgen legen Sie Ihre persönlichen Daten dar und geben die Urkunden oder sonstige Beweismittel bei, mit denen der Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegt werden können.
Voraussetzungen
Bitte reichen Sie den Antrag als Online-Antrag ein.
Sollten Unsicherheiten bestehen, dann wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen und mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.
Rechtliche Grundlagen
§§ 3, 17, 30 StAG
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
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