Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.

Beschreibung

Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Sie als Deutsche*r einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse.

Als Ausländer*in erhalten Sie auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

In den jeweiligen Anträgen legen Sie Ihre persönlichen Daten dar und geben die Urkunden oder sonstige Beweismittel bei, mit denen der Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegt werden können.

Voraussetzungen

Bitte reichen Sie den Antrag als Online-Antrag ein.

Sollten Unsicherheiten bestehen, dann wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen und mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Staatsangehörigkeitsausweis: 51 Euro
Negativbescheinigung: 51 Euro

Rechtliche Grundlagen

§§ 3, 17, 30 StAG

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44890

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang 19A

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie neben der deutschen eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen mit einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit auch durch eine Erklärung erwerben.

Einbürgerung

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.