Fahrzeugbeseitigung - Roter Punkt

Klebt an Ihrem Fahrzeug ein "Roter Punkt", müssen Sie dieses als Fahrzeugbesitzer sofort von der öffentlichen Fläche entfernen.

Beschreibung

Bitte Fahrzeug sofort entfernen!

Der „Rote Punkt“ ist die am Fahrzeug angebrachte Aufforderung an die Fahrzeugbesitzer*innen, dieses sofort von der öffentlichen Fläche zu entfernen.

Auf die Kenntnisnahme der Aufforderung durch die*den Betroffene*n kommt es dabei nicht an. Wird der Aufkleber durch den*die Halter*in oder den*die Besitzer*in des Fahrzeugs selbst oder in dessen Auftrag unberechtigt entfernt oder das Fahrzeug verstellt, so hat das keinen Einfluss auf das Beseitigungsverfahren.

Fragen & Antworten

Die Feststellung erfolgt durch die Polizei, hierbei wird auch überprüft, ob es sich um Privatgrund oder öffentlichen Straßengrund handelt.

Die Fahrzeuge müssen sofort entfernt werden.

Die Beseitigung der Fahrzeuge wird von einer Abschleppfirma im Auftrag durchgeführt.

Eine Sondernutzugserlaubnis darf nicht erteilt werden. Ausnahmen sind nicht möglich.

Nicht zugelassene Fahrzeuge gelten erst dann als Abfall, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach einer am Fahrzeug angebrachten, deutlich sichtbaren Aufforderung (Roter Punkt) entfernt worden sind.

Das Entfernen eines Autos von einem privaten Parkplatz kann nur zivilrechtlich verfolgt werden. Keinesfalls darf das Fahrzeug durch die*den Parkplatzberechtigte*n selbst entfernt und auf der Straße zurückgelassen werden.

Rechtliche Grundlagen

Art. 14 Abs.1 und Art. 18 Abs.1 in Verbindung mit Art. 66 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in Verbindung mit der Anlage I Nr. 49 der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (SoNuGebS)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45138

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Ähnliche Leistungen

Abgeschleppte Fahrzeuge, zentrale Verwahrstelle

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr dort parkt, wo Sie es abgestellt haben, könnte es abgeschleppt worden sein. Wenden Sie sich bitte zunächst an die Polizei.

Verwarnungs- und Bußgeldverfahren Straßenverkehr

Die Verkehrsüberwachung überwacht das Einhalten der Vorschriften beim Parken und das Einhalten der Geschwindigkeit in Tempo-30-Zonen.