Einweisung psychisch kranker Personen
Psychisch kranke Personen können unter besonderen Voraussetzungen gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Unterbringungen durch die Landeshauptstadt München erfolgen in der Funktion als Sicherheitsbehörde.
Nachdem Freiheitsentziehungen verfassungsrechtlich der richterlichen Entscheidung obliegen, haben behördliche Unterbringungen nur bis 12 Uhr des auf die Unterbringung folgenden Tages Bestand.
Voraussetzungen
Bei der psychisch kranken Personen müssen konkrete Anhaltspunkte für eine fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer Personen oder eine erhebliche Selbstgefährdung bestehen.
Es wird geprüft, inwieweit Handlungsmöglichkeiten bestehen, um einerseits psychisch auffälligen Personen die erforderliche Hilfe zukommen zu lassen und andererseits die hierbei möglicherweise entstehenden Beeinträchtigungen und Gefahren für die Allgemeinheit auf ein vertretbares und zumutbares Maß zu reduzieren. Nur bei konkreten erheblichen Gefahrenlagen lassen sich Unterbringungsmaßnahmen (= Freiheitsentziehungen) rechtfertigen.
Benötigte Unterlagen
Bei telefonischer Kontaktaufnahme werden Name und Rückrufnummer (tagsüber) der oder des Mitteiler*in und möglichst genaue Angaben zu den Auffälligkeiten und Beobachtungen benötigt.
Anonyme Mitteilungen werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
Fragen & Antworten
Werden anonyme Mitteilungen bearbeitet?
Nein, anonyme Mitteilungen werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
Wird ein persönlicher Termin benötigt?
Ja, bei persönlicher Vorsprache wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen.
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
SG Psychisch Kranke-Vollzugshilfe-Betäubungsmittel
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Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
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SG Psychisch Kranke-Vollzugshilfe-Betäubungsmittel
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66850
Adresse
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80336 München
Bei persönlicher Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.