Einweisung psychisch kranker Personen

Psychisch kranke Personen können unter besonderen Voraussetzungen gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Unterbringungen durch die Landeshauptstadt München erfolgen in der Funktion als Sicherheitsbehörde.

Nachdem Freiheitsentziehungen verfassungsrechtlich der richterlichen Entscheidung obliegen, haben behördliche Unterbringungen nur bis 12 Uhr des auf die Unterbringung folgenden Tages Bestand.

Voraussetzungen

Bei der psychisch kranken Personen müssen konkrete Anhaltspunkte für eine fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer Personen oder eine erhebliche Selbstgefährdung bestehen.

Es wird geprüft, inwieweit Handlungsmöglichkeiten bestehen, um einerseits psychisch auffälligen Personen die erforderliche Hilfe zukommen zu lassen und andererseits die hierbei möglicherweise entstehenden Beeinträchtigungen und Gefahren für die Allgemeinheit auf ein vertretbares und zumutbares Maß zu reduzieren. Nur bei konkreten erheblichen Gefahrenlagen lassen sich Unterbringungsmaßnahmen (= Freiheitsentziehungen) rechtfertigen.

Benötigte Unterlagen

Bei telefonischer Kontaktaufnahme werden Name und Rückrufnummer (tagsüber) der oder des Mitteiler*in und möglichst genaue Angaben zu den Auffälligkeiten und Beobachtungen benötigt.

Anonyme Mitteilungen werden grundsätzlich nicht bearbeitet.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Fragen & Antworten

Werden anonyme Mitteilungen bearbeitet?
Nein, anonyme Mitteilungen werden grundsätzlich nicht bearbeitet.

Wird ein persönlicher Termin benötigt?
Ja, bei persönlicher Vorsprache wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen.

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
SG Psychisch Kranke-Vollzugshilfe-Betäubungsmittel

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
SG Psychisch Kranke-Vollzugshilfe-Betäubungsmittel

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66850

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Bei persönlicher Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

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