Wenn Sie die Kosten für eine Kindertageseinrichtung oder Mittagsbetreuung in freier Trägerschaft nicht zahlen können, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Wenn Ihr Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kita-Gebühren beantragen.
Wenn Eltern die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren und kein öffentlich gefördertes Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, können Sie Betreuungsgeld beantragen.
Wenn Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz suchen, unterstützen wir Sie, eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in Ihrem Stadtteil zu finden.