Drehgenehmigung – Öffentliche Verkehrsflächen

Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto-, Film- oder Tonaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.

Beschreibung

Dreharbeiten auf Straßen (mit Verkehrssperrung)

  • Zur Hauptverkehrszeit und in Hauptverkehrsstraßen gibt es in der Regel keine Genehmigung für Sperrungen.
  • In weniger stark befahrenen Straßen sind in Absprache mit dem Polizeipräsidium München gegebenenfalls Vollsperrungen möglich. Den Kontakt zur Polizei nehmen wir für Sie auf.
  • Sie sind verpflichtet, die Anlieger über die Sperren und zu erwartende Behinderungen rechtzeitig zu informieren.
  • Für Szenen mit Blaulichteinsätzen beachten Sie bitte das Infoblatt mit unseren Vorgaben. Blaulichteinsätze sind nur im Zusammenhang mit Vollsperren möglich.

Dreharbeiten in Fußgängerzonen

  • Dreharbeiten (vor allem im Bereich Marienplatz, Kaufingerstraße und Neuhauser Straße) können nur außerhalb der Geschäftszeiten genehmigt werden. Während der Geschäftszeiten gibt es in der Regel keine Drehgenehmigung. Ausnahmsweise können Dreharbeiten mit minimalem Aufwand genehmigt werden. Schienen, Aufbauten oder Fahrzeuge sind nicht zulässig.
  • Wenn in Fußgängerzonen (außerhalb der regulären Lieferzeiten) Material mit Fahrzeugen angeliefert werden soll, müssen Sie eine "Zufahrtserlaubnis für Fußgängerzonen" beantragen.

Hinweise

  • Wenn Sie Anfahrtszonen für Produktionsfahrzeuge frei halten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis zur Einrichtung einer vorübergehenden Haltverbotszone (Antrag unter "Formulare & Links").
  • Wenn die Dreharbeiten in Gebäuden stattfinden, aber auf dem Gehweg oder auf der Straße Hilfsmittel aufgestellt werden (Scheinwerfer, Anhänger), brauchen Sie keine Drehgenehmigung, sondern eine Erlaubnis für die Straßensondernutzung (Antrag unter Formulare & Links).
  • Nachträgliche Änderungen der Drehorte oder Zeiten müssen Sie melden und zusätzlich genehmigen lassen.

Voraussetzungen

Sie brauchen keine Drehgenehmigung, wenn

  • Sie ausschließlich auf Gehwegen und in Fußgängerzonen drehen und den Fußverkehr nicht behindern,
  • Sie nur Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera mit Stativ, Mikrofon, Tonangel, tragbare kleinere Handlampen sowie Reflektoren verwenden,
  • Sie keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten wie Kameradrohnen, Kabelverlegungen, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer oder ähnliches nutzen,
  • nicht mehr als 5 Personen am Dreh vor Ort beteiligt sind und
  • Sie keine Spielszenen drehen, die die öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährden (wie extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder die das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung beeinträchtigen (wie Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen).

Bewegt sich der Aufwand der Dreharbeiten über die genannten Punkte hinaus, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.


Hinweis:

Für eine Drehgenehmigung in städtischen öffentlichen Grünanlagen wird eine gesonderte Ausnahmegenehmigung benötigt. Diese können Sie auf der Seite Drehgenehmigung in städtischen öffentlichen Grünanlagen beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
  • MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort
  • genaue Skizze zum Drehort mit den exakten Maßen und Angaben von Restbreiten
  • bei geplanten Straßensperren: ausgefüllte Verpflichtungserklärung (zum Download erhältlich)
  • bei nachträglichen Änderungen: bisherige Drehgenehmigung und Antragsformular mit neuen Orten und Zeiten

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Für die Bearbeitung des eingereichten Antrags (per E-Mail, Fax, Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung) benötigen wir zehn Arbeitstage (Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung bis zum gewünschten Ausführungstermin).

  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich auf fünf Arbeitstage, wenn ausschließlich Dreharbeiten mit geringem Aufwand beantragt werden.
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich außerdem, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.

Gebührenrahmen

  • siehe Gebührenliste unter "Formulare und Downloads"
  • Die Gesamtgebühren berechnen wir erst nach Ablauf der gesamten Drehzeit, damit eventuelle Änderungen bei der Anzahl der Tage oder Sperrungen berücksichtigt werden können. Nehmen Sie daher nach den Dreharbeiten beziehungsweise bei nicht erfolgten Dreharbeiten Kontakt mit uns auf.

Fragen & Antworten

Beim Einsatz von Kameradrohnen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München gelten gesonderte luftfahrtrechtliche Bestimmungen, insbesondere

  • die Luft-Verkehrsordnung (LuftVO)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge – Fassung vom 6. Juni 2020

Durch die Bestimmungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Luftamtes Südbayern ist der Einsatz von Drohnen im Stadtgebiet München nur sehr eingeschränkt möglich.

Bei generellen Fragen zur Nutzung von Drohnen wenden Sie sich bitte an das Luftamt Südbayern: Telefon: 089 2176-2523 oder 089 2176-3016.

Sollten Sie die Auflagen aus der Durchführungsverordnung einhalten können und einen Start- und Landebereich auf öffentlichem Grund benötigen, kontaktieren Sie bitte das Servicebüro Film.

Die im Antrag für die Arbeitsstelle genannte, verantwortliche Person vor Ort muss dies bei der Antragstellung vorweisen. Eine Kopie des Zertifikats muss dem Antrag beigelegt werden. Das MVAS-Zertifikat dient als Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Verkehrs- und Bezirksmanagement
Temporäre Anordnungen
Film und Veranstaltungen

Post

Fax: +49 89 233-39889

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

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