Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Natürliche Person

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.

Beschreibung

Im Gewerbezentralregister werden folgende Rechtsverstöße erfasst:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • strafgerichtliche Verurteilungen

Den Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich (per Post) und persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei schriftlicher oder persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.

Den Antrag müssen Sie persönlich stellen und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen kann.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer GZR-Auskunft mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift durch einen Boten überbringen zu lassen.

Empfänger der Auskunft:
Die Auskunft kann grundsätzlich nur an den*die Antragsteller*in (nicht an eine bevollmächtigte Person) gesandt werden. Nur in den folgenden drei Fällen, kann die Auskunft direkt an eine Behörde gesendet werden:

  • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
  • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes und
  • für die Vorbereitung der Entscheidung zu Überprüfung der Zuverlässigkeit nach §38 GewO.
Information

Wichtiger Hinweis

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Alternativ kann Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr ge-setzlicher Vertreter den Antrag für Sie stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Persönliche Antragstellung:
    • Personalausweis oder Reisepass
  • Online-Antragstellung:
    • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
  • Schriftliche Antragstellung:
    • Antrag mit amtlich (von einer siegelführenden Behörde) oder öffentlich (von einem Notar) beglaubigter Unterschrift
    • Zahlungsnachweis für die Überweisung der Gebühr in Höhe von 13 Euro. (Schriftliche Anträge ohne Zahlungsnachweis können nicht bearbeitet werden.)

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Im Regelfall zwei bis drei Wochen

Gebührenrahmen

13 Euro

Wenn Sie den Antrag postalisch stellen, überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr vorab und senden den Nachweis der Überweisung zusammen mit dem Antrag an uns. Schriftliche Anträge ohne Zahlungsnachweis können nicht bearbeitet werden.

Kontodaten:
Stadtsparkasse München:
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
Verwendungszweck: 92004301010063

Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis.

Eine Bezahlung per Überweisung ist nur bei einer schriftlichen Antragstellung per Post möglich.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Bürgerbüro Ruppertstraße

Post

Bürgerbüro Ruppertstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45371

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Auskunft aus dem Gewerberegister

Wenn Sie Informationen über einen Gewerbebetrieb innerhalb Münchens erhalten möchten, beantragen Sie hier eine Auskunft.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Juristische Personen, Personenvereinigungen

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt und enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem Gewerbe.

Bereitstellung von Statistiken

Das Statistische Amt stellt für alle wichtigen Lebensbereiche statistische Informationen für München im zeitlichen und regionalen Vergleich zur Verfügung.