Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Natürliche Person
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Beschreibung
Im Gewerbezentralregister werden folgende Rechtsverstöße erfasst:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- strafgerichtliche Verurteilungen
Den Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich (per Post) und persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei schriftlicher oder persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen kann.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer GZR-Auskunft mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift durch einen Boten überbringen zu lassen.
Empfänger der Auskunft:
Die Auskunft kann grundsätzlich nur an den*die Antragsteller*in (nicht an eine bevollmächtigte Person) gesandt werden. Nur in den folgenden drei Fällen, kann die Auskunft direkt an eine Behörde gesendet werden:
- für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
- für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes und
- für die Vorbereitung der Entscheidung zu Überprüfung der Zuverlässigkeit nach §38 GewO.
Wichtiger Hinweis
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in München gemeldet.
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Alternativ kann Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr ge-setzlicher Vertreter den Antrag für Sie stellen.
Benötigte Unterlagen
- Persönliche Antragstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Online-Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
- Schriftliche Antragstellung:
- Antrag mit amtlich (von einer siegelführenden Behörde) oder öffentlich (von einem Notar) beglaubigter Unterschrift
- Zahlungsnachweis für die Überweisung der Gebühr in Höhe von 13 Euro. (Schriftliche Anträge ohne Zahlungsnachweis können nicht bearbeitet werden.)
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Bürgerbüro Ruppertstraße
Termin
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Bürgerbüro Ruppertstraße
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45371
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
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