Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Juristische Personen, Personenvereinigungen

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt und enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem Gewerbe.

Beschreibung

Im Gewerbezentralregister werden folgende Rechtsverstöße erfasst:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • strafgerichtliche Verurteilungen

Den Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich in Ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter stellen und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen kann.

Es besteht die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer GZR-Auskunft durch Boten überbringen zu lassen, wenn sämtliche Unterlagen (Originalantrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift, Ausweis (-kopie) und gegebenenfalls (Kopie-) Handelsregisterauszug vorliegen.

Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.

Empfänger der Auskunft:

  • Die Auskunft kann grundsätzlich nur an die juristische Person oder Personenvereinigung (nicht an eine bevollmächtigte Person) gesandt werden.
  • Nur in den folgenden drei Fällen, kann die Auskunft direkt an eine Behörde gesendet werden:
    • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
    • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes und
    • für die Vorbereitung der Entscheidung zu Überprüfung der Zuverlässigkeit nach §38 GewO.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie können einen persönlichen Antrag in allen Bürgerbüros stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
  • Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch schriftlich an das Bürgerbüro, Ruppertstraße 19, 80466 München, stellen.
  • Alternativ kann der Antrag beim Bundesamt für Justiz direkt online gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift der Person oder Personen, die zur Vertretung der Firma berechtigt sind (laut Registerauszug). Mindestens eine Person muss in München gemeldet sein. Der Firmensitz muss nicht in München sein.
  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung.
  • Personalausweis oder Reisepass (in Kopie) der Person oder Personen, die zur Vertretung der Firma berechtigt sind (laut Registerauszug).
  • Nachweis der Überweisung zusammen mit dem Antrag an uns. Ohne Zahlungsnachweis eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Wenn Sie die Gewerbezentralregisterauskunft schriftlich beantragen, überweisen Sie vorab die Gebühr an das Kreisverwaltungsreferat:

    Stadtsparkasse München
    IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
    BIC: SSKMDEMM
    Verwendungszweck: 92004301010063

    Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwei bis drei Wochen.

Gebührenrahmen

Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 Euro vorab oder legen Sie den Betrag in Bar Ihrem Antrag bei.

Zahlungsarten

Bürgerbüro Orleansplatz

Post

Bürgerbüro Orleansplatz

Ruppertstraße 19
80337 München

Fax: +49 89 233-49401

Adresse

Orleansstraße 50
81667 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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