Bewilligung für gewerbliche Tätigkeiten auf den städtischen Friedhöfen

Gewerbetreibende, besonders friedhofsspezifische Branchen und Gewerke, benötigen eine Bewilligung, um gewerblich auf städtischen Friedhöfen tätig werden zu dürfen.

Beschreibung

Gewerbetreibende und vor allem friedhofsspezifische Branchen und Gewerke wie Steinmetze, Friedhofsgärtnereien, Bildhauer*innen, Kunstschmied*innen u. ä. benötigen eine Bewilligung, damit sie gewerblich auf den städtischen Friedhöfen tätig werden können.

Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Zuverlässigkeit in fachlicher, persönlicher und betrieblicher Sicht nachgewiesen wird.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Beschreibung der gewerblichen Friedhofsarbeiten
  • Eintrag in die Handwerksrolle
  • Meister- oder Gesellenbrief mit Sachkundenachweis oder gleichartige Qualifikation
  • geeignete Fachausbildung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

39,00 Euro

Zahlungsarten

LHM

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1

Post

LHM
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1

Damenstiftstraße 8
80331 München

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.

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