Betteln

Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld.

Beschreibung

Normales, sogenanntes stilles Betteln – auch „Demutsbettelei“ genannt – ist außerhalb der Fußgängerzone in München erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone bettelt, dem droht ein Bußgeld. Auf dem Oktoberfestgelände ist Betteln ebenfalls generell verboten.

Für das Betteln innerhalb des Altstadtrings und des Hauptbahnhof-Viertels gilt seit dem 12. August 2014 eine Allgemeinverfügung. Sie verbietet das Betteln in bestimmten Formen. Dazu gehören:

  • das aggressive Betteln
  • das organisierte beziehungsweise bandenmäßige Betteln
  • das den Verkehr behindernde Betteln
  • das Betteln unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen und sozialer Notlagen
  • das Betteln unter Verwendung von nicht gebrauchsfähigen Musikinstrumenten
  • das Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder
  • das Betteln mit Tieren, denen bestimmte tierschutzrechtliche Nachweise fehlen


Grundsätzlich stehen allen Personen soziale Angebote zur Verfügung. Für wirklich Bedürftige gibt es städtische und staatliche Hilfen, so dass niemand zum Überleben auf das Betteln angewiesen ist. Ob daher jemand auf Ihre Unterstützung angewiesen ist, müssen Sie für sich entscheiden. Falls Sie anstelle von Geldspenden, deren Verwendung Sie nicht beeinflussen können, einen Beitrag für beispielsweise Nahrungsmittel oder Kleidung geben möchten, empfiehlt sich die Spende an eine Organisation, die unter anderem Essen oder Kleidung direkt an hier lebende Personen ausgibt. Das mag anstrengender als eine schnelle Geldgabe auf der Straße sein, letztlich erreichen sie aber bedürftige Personen damit direkt und nachhaltiger. Sehen Sie bitte von Geldspenden ab, wenn Sie belästigt, bedrängt oder bedroht werden. Aggressive Bettelformen sind weder erlaubt noch im öffentlichen Raum hinnehmbar.

Hinweis:
Wollen Sie sich ganz allgemein über Bettler beschweren, dann können Sie sich ans Kreisverwaltungsreferat wenden. Fallen Ihnen Bettler auf, die aggressiv oder erkennbar bandenmäßig organisiert unterwegs sind, können Sie diese auch direkt bei der Polizei melden.

Rechtliche Grundlagen

Altstadtfußgängerbereichesatzung (AFS)
Ordnungswidrigkeitenrecht
Oktoberfestverordnung vom 25. Juli 2012
Allgemeinverfügung gegen bestimmte Formen des Bettelns in Teilen des Stadtgebietes München

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr

Ruppertstr. 11
80337 München

Fax: +49 89 233-44652

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

Ähnliche Leistungen

Unterbringung bei bestehender Wohnungslosigkeit

Sie haben Ihre Wohnung verloren? Wir können Sie vorübergehend unterbringen und Ihnen bei der Suche nach einer neuen, dauerhaften Wohnmöglichkeit helfen.

Hauswirtschaftliche Beratung für verschuldete Familien

Ehrenamtliche Hauswirtschaftliche Berater*innen helfen vor Ort in den Haushalten der Ratsuchenden bei der Klärung finanzieller Problemlagen.

Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt München

Beratung und Hilfe bei Ver- und Überschuldung, außergerichtliche Regelungen mit Gläubigern, Unterstützung bei der Beantragung von Verbraucherinsolvenzverfahren.

Notdienste und Hilfen für Wohnungslose

Sie sind wohnungslos? Sie sind einer wohnungslosen Person begegnet, die Hilfe benötigt? Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechstellen und Notdienste in München.

Betreuung, Integration und Unterbringung Geflüchteter

Wenn Sie wohnungslos in München und aus einem anderen Land geflohen sind, gibt es die Möglichkeit eines vorübergehenden Wohnraums mit sozialpädagogischer Betreuung.

Haushaltsbudgetberatung - FIT-FinanzTraining

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihren Finanzen haben, unterstützt Sie das FIT-FinanzTraining durch eine individuelle Beratung zu Ihrer finanziellen Lage.

Antrag auf Stiftungsmitteln – Privatperson in einer Notlage

Sie wohnen seit mindestens einem Jahr in München, sind bedürftig und befinden sich ein einer Notlage? Dann können Sie Stiftungsmittel beantragen.