Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Bei Fragen zur Entwicklung, Erziehung oder dem familiären Zusammenleben beraten Sie psychologische, sozial- und heilpädagogische Fachkräfte.

Beschreibung

Fachkräfte mit therapeutischen Qualifikationen aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie bieten Informationen, Beratung, Diagnostik und Therapie bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und dem familiären Zusammenleben.

Für Kinder und Jugendliche:

  • Beratung bei Problemen in der Familie, der Schule, mit dem Freund, der Freundin
  • Unterstützung in Not- und Konfliktlagen

Für Eltern und Familien:

  • Informationen zu Fragen der Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Beratung bei Unstimmigkeiten und Problemen zwischen Eltern und in der Familie,
  • Fragen zur Betreuung in Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten und Schule
  • Fragen zur Trennung, Scheidung und Umgangsregelungen
  • Allgemeine Sozialberatung

Fachliche Beratung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ist möglich.

Die Beratung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Verschiedene Träger bieten auch Online-Beratung an. Die Bundeskonferenz der Erziehungsberatungsstellen (bke) unterhält ein Online-Beratungsportal (www.bke-beratung.de)

 

Voraussetzungen

Anspruch auf Erziehungs- und Familienberatung haben alle Eltern und nahe Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie alleinerziehend, verheiratet oder mit einer*einerm neuen Partner*in zusammenleben.

Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich direkt an die Beratungsstellen wenden.

Benötigte Unterlagen

keine

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Wer kann zu uns kommen?

  • Eltern
  • Familien und Alleinerziehende
  • Kinder
  • Jugendliche und junge Erwachsene
  • Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Wie arbeiten wir?

Ziel unserer Beratungsarbeit ist es, gemeinsam mit den Klientinnen und den Klienten die Problemsituation zu erkennen, neue Lösungen zu erarbeiten, vorhandene Kräfte zu stärken und krisenhafte Zuspitzungen zu verhindern.
Die Form und Dauer der Unterstützung planen Fachkräfte und Klient*innen gemeinsam.

Was bieten wir an?

Beratung


  • bei allen Fragen zur Erziehung und den Beziehungen in der Familie,
  • bei Fragen zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,
  • bei Unstimmigkeiten und Problemen zwischen Eltern und in der Familie,
  • bei Partnerkonflikten, Trennung, Scheidung,
  • bei Fragen zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs,
  • bei Schulschwierigkeiten,
  • bei Fragen zu Gefährdung und Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Diagnostik

  • Im Rahmen der Beratung können unterschiedliche diagnostische Abklärungen durchgeführt werden, zum Beispiel bei Schul- und Entwicklungsfragen.

Präventive Angebote und thematische Gruppen wie zum Beispiel

  • soziale Kompetenzgruppen für Kinder und Jugendliche
  • themenspezifische Gruppenangebote für Eltern, wie im Trennungs- und Scheidungskontext oder für Mütter und Väter mit pubertierenden Jugendlichen
  • Vorträge über Entwicklung und Erziehung in besonderen Lebenslagen für Kindertagesstätten und Schulen

Welchen fachlichen Hintergrund haben wir?

Die Beratungen werden von psychologischen, sozialpädagogischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Fachkräften durchgeführt.

Womit kann man zu uns kommen?

Kleinkindalter:
Ängste, Schlafstörungen, Eingewöhnung / Kindergarten, Sauberkeitserziehung, Sprachentwicklung, Trotz (Grenzen setzen), Geschwisterstreit (-rivalität), Einnässen/ Einkoten

Schulzeit:
Schulreife, Lernstörungen, Legasthenie, Dyskalkulie u.ä., Schulangst, Schulschwänzen, Schulverweigerung, Schullaufbahnfragen, Mobbing, Computersucht, Hyperaktivität (ADHS / ADS)

Pubertät / Erwachsen werden:
Fragen zur sexuellen Entwicklung, Pubertätskrisen, Beziehungskrisen, Klauen, Grenzverletzungen, Umgang mit Drogen und Alkohol, Rauchen, Verdacht auf Missbrauch, Selbstschädigendes Verhalten (Ritzen, Essstörungen, Suchtverhalten), Jugendschutzgesetz, Selbständigkeit

Eltern- und Familienthemen:
Trennung und Scheidung, Umgang (Umgangsregelungen), Loslassen und Ablösung, Großeltern, Beziehungskrisen, Häusliche Gewalt, Patchwork- und Stieffamilien, Paarkonflikte, Streit

Besondere Lebenslagen und Belastungen:
Leben in einem fremden Land, schwierige Lebenslagen und Belastungen (Umgang mit Behinderung; chronische Erkrankungen, Todesfälle in der Familie)

Rechtliche Grundlagen

Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 28 SGB VIII).

Ähnliche Leistungen

Streetwork für Jugendliche und junge Erwachsene

Du bist Jugendliche*r oder junge*r Erwachsene*r und hast Probleme mit Familie, Schule, Sucht, Arbeit, Polizei oder Wohnung? Streetwork in deinem Stadtteil hilft.

Gefährdung von Kindern und Jugendlichen melden

Wenn Sie eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen melden wollen, wenden Sie sich an das Sozialbürgerhaus, außerhalb der Öffnungszeiten an die Polizei.

Jugendschutzrelevante Anregungen und Beschwerden

Wenn Sie ein jugendschutzrechtliches Anliegen oder eine Beschwerde haben, können Sie sich an die Fachstelle Jugendschutz wenden.

Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und betreut delinquente Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende im Jugendgerichtsverfahren.

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Ist das Kindeswohl akut bedroht und die Notlage nicht anders abzuwenden, wird eine Inobhutnahme vorgenommen.