Beratung von Pflegefachkräften aus dem Ausland

Sie sind im Ausland in der Pflege tätig oder haben Ihre Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen?

Beschreibung

Wir beraten zu folgenden pflegefachlichen Themen

  • Besonderheiten des Pflegesystems in Deutschland
  • Bereiche in der Pflege, inklusive Aufgaben- und Kompetenzfelder von Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften
  • Beratungsgespräche aufgrund der vorliegenden Berufserfahrungen und Qualifikationen
Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Abteilung Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Abteilung Pflege

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte

Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.

Aufenthaltserlaubnis – Beschäftigung bei Berufserfahrung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufserfahrung aus einem Drittstaat sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung bei Berufserfahrung beantragen.

Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus Drittstaaten

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wenn Sie eine Anerkennung zur vollständigen Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation durchführen möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Fachkräfteeinwanderungsberatung

Wenn Sie als Fachkraft im Ausland leben und in München oder der Umgebung arbeiten möchten, bieten wir Ihnen Beratung zu Anerkennung, Qualifizierung und Einwanderung.

Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal

Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen

ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Qualifizierungsbegleitung München

Berufsabschluss oder Studienabschluss aus dem Ausland?
Auf der Suche nach einer passenden Qualifizierung?
Wir finden mit Ihnen die richtige Lösung.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.