Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen möchten, können Sie dafür eine Genehmigung beantragen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.
Voraussetzungen
Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann genehmigt werden, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht.
Benötigte Unterlagen
- Erklärung welche Staatsangehörigkeit angenommen werden soll,
- Erläuterung der persönlichen Gründe für die Notwendigkeit der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Rechtliche Grundlagen
§ 25 Abs. 1 und 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
Fragen & Antworten
Sie verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit als die eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz erwerben, ohne im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung zu sein.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
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