Befreiung von der Hundesteuer – Hundeführerschein

Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen.

Sie können sich für das Kalenderjahr nach dem Prüfungsjahr von der Hundesteuer befreien lassen. Den Antrag müssen Sie bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Prüfung einreichen.

Voraussetzungen

  • Ihr Hund hat erfolgreich die Prüfung in einer Hundeschule oder einem Verein abgelegt.
  • Sie beantragen die Befreiung für den Hund in Ihrem Haushalt das erste Mal.
  • Sie haben den Hundeführerschein freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung abgelegt.
  • Ihr Hund ist sicherheitsrechtlich nicht auffällig.

Für Kampfhunde ist eine Befreiung auch dann nicht möglich, wenn sie ein Negativzeugnis haben.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag, in dem Sie auch bestätigen, die Prüfung freiwillig und ohne Verpflichtung abgelegt zu haben
  • Prüfungsbestätigung Ihrer Hundeschule: Die Anforderungen an die theoretische und praktische Prüfung sowie die notwendigen Inhalte für die Prüfungsbestätigung sind in der Hundesteuersatzung beschrieben. Hundeschulen können das Muster für eine Prüfungsbestätigung als Vorlage nutzen. Bei Bedarf können von der ausstellenden Hundeschule oder dem Verein zusätzliche Prüfungsunterlagen angefordert werden.
  • Bestätigung über die sicherheitsrechtliche Unbedenklichkeit Ihres Hundes, zu beantragen unter tierschutz-tierseuchen.kvr@muenchen.de.

Sie können Ihren Antrag auf Befreiung persönlich, postalisch oder per E-Mail einreichen.

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Post

Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Postfach 201951
80019 München

Fax: +49 89 233-20356

Adresse

Seidlstraße 27
80335 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
  • Mi. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Do. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Fr. 08:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Befreiung von der Hundesteuer – Assistenzhund

Wenn Sie aufgrund einer schweren Behinderung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.

Erlass der Hundesteuer – Finanzielle Notlage

Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.

Vorfälle mit gefährlichen Hunden

Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.

Negativzeugnis für Kampfhunde

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.

Abmeldung eines Hundes

Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.

Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke

Wenn die Steuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.

Anmeldung eines Hundes

Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.

Befreiung von der Hundesteuer – Tierheimhund

Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für das erste Jahr der Haltung von der Hundesteuer befreien lassen.

Befreiung von der Hundesteuer – Besondere Aufgaben

Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.