BAföG – Fachschule, zwei- bis dreijährig

Sie besuchen eine Fachschule, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

Beschreibung

Wenn Sie eine Fachschule besuchen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, kann Ausbildungsförderung (BAföG) gewährt werden.

Der Grundbedarf beträgt

  • monatlich 276 Euro, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen
  • monatlich 666 Euro, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen

Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Fachschule besuchen, die keine Berufsausbildung voraussetzt.
  • Beide Elternteile wohnen im Stadtgebiet München
  • oder
  • Sie wohnen in München
  • und
  • ihre Eltern wohnen in unterschiedlichen Landkreisen oder kreisfreien Städten.


Das Einkommen Ihrer Eltern wird berücksichtigt!

Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente müssen sie vorlegen:

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung): ausgefüllt von Ihrer Schule
  • Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen)
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärung Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Einkommenssteuerbescheid/e beider Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag von Ihren Geschwistern (falls für Sie zutreffend)

Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn.
Für den Ferienmonat August kann die Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorangehenden Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorangehende Schuljahr ein

Ähnliche Leistungen

BAföG – Berufsintegrationsklasse, Jahr 2

Sie besuchen im zweiten Jahr die Berufsintegrationsklasse und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Realschule ab Klasse 10

Sie besuchen die 10. Klasse der Realschule und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Kolleg, Klasse 1 bis 3

Sie besuchen Klasse 1, 2 oder 3 eines Kollegs in München?

BAföG – Berufsfachschule, einjährig

Sie besuchen eine einjährige Berufsfachschule und möchten dafür Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen?

BAföG – Fachschule mit Berufsausbildung

Sie besuchen eine Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt?

BAföG – Integrationsvorklasse

Sie besuchen die Integrationsvorklasse und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

BAföG – Aufstiegsfortbildung in Teilzeit (AFBG)

Wer eine berufliche Weiterbildung in Teilzeit macht und die Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) erfüllt, erhält Aufstiegs-BAföG.

Beratung zu BAföG- und AFBG-Leistungen

Persönliche sowie aktuell bevorzugt telefonische Beratung bei Fragen zu BAföG- und AFBG-Leistungen.

BAföG – Berufsoberschule (BOS), Klasse 12 und 13

Sie besuchen die 12. oder 13. Klasse einer Berufsoberschule (BOS) in München und möchten dafür Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen?

BAföG – Fachakademie

Sie besuchen eine Fachakademie in München und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?