Babyerstausstattung
Finanzielle Unterstützung für notwendige Babybekleidung bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sowie für Kinderbett und Kinderwagen.
Beschreibung
Finanzielle Unterstützung für notwendige Babybekleidung bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sowie für Kinderbett und Kinderwagen.
Empfänger:
- Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen
- Personen, die keine laufenden Leistungen nach dem SGB XII erhalten, aber zum entsprechenden Personenkreis des SGB XII gehören und nicht in der Lage sind, den Bedarf an Babyausstattung aus eigenen Kräften und Mitteln selbst zu decken.
Leistungsangebot:
- notwendige Bekleidung für das Baby bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres
- Kinderbett mit Bettzeug
- Wickelauflage
- Kinderwagen
Ein Teilbetrag wird spätestens zwölf Wochen vor der Entbindung und der Restbetrag nach der Entbindung gezahlt.
Besondere Anlaufstellen
- Gehörlose Münchner*innen wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose.
- Münchner*innen ohne eigene Wohnung wenden sich an die Zentrale Wohnungslosenhilfe.
Benötigte Unterlagen
- Mutterpass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Leistungsbescheid nach dem SGB XII bzw. Nachweise über Einkommen und Vermögen
Rechtliche Grundlagen
§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)