Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Vor-Ort-Termin)
Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Beschreibung
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
- zur Rentenart (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente)
- zum Rentenbeginn
- zur Rentenhöhe
- zu Rentenabschlägen
- zur Rentenberechnung einschließlich Einkommensanrechnung
- zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide
- zu den gesetzlichen Abgaben und zur Rentenzahlung
- zum Rentensplitting
- zur Beitragserstattung aus der Versicherung des*der Verstorbenen
Gerne prüfen wir auch erlassene Rentenbescheide und informieren Sie über weitere Möglichkeiten, die das Rentenrecht bietet.
Alternativ können Sie auch einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.
Voraussetzungen
Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Hinterbliebenen
- Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Verstorbenen
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung von beiden
- Weitere Einkommensnachweise (unter anderem Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Betriebsrente)
- Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
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Fax: +49 89 233-44139
Adresse
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