Medikamentenhilfe

Münchner Apotheken haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente an bedürftige Münchner*innen vergünstigt abzugeben.

Beschreibung

Nach ärztlicher Rücksprache lassen Sie sich ein sogenanntes „Grünes Rezept“ oder Privatrezept ausstellen. In einer der an dem Projekt "Medikamentenhilfe" teilnehmenden Apotheken legen Sie Ihr Rezept sowie den München-Pass vor. Sie erhalten dann das verschreibungsfreie Medikament zu einem vergünstigten Preis.

Das Projekt ist eine Kooperation des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München, der ökumenischen Krisen- und Lebensberatungsstelle „Münchner Insel unter dem Marienplatz“ sowie der Münchner Ärzt*innen und Apotheker*innen.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen

  • nach ärztlicher Rücksprache ein "Grünes Rezept" oder ein Privatrezept
  • einen München-Pass

Apotheke Harthof

Post

Fax: 089 84039072

Adresse

Schleißheimer Straße 462
80935 München

Ähnliche Leistungen

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.

Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.